Herstellung von Lederbekleidung (14.11.0.00)

Die Dienstleistung 'Herstellung von Lederbekleidung' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Herstellung von Bekleidung aus Leder oder rekonstituiertem Leder, einschließlich Arbeitsschutzkleidung wie Lederschürzen für Schweißer.
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Herstellung von Pelzbekleidung (s. 14.20.0)
  • Herstellung von Sporthandschuhen und Sportkopfbedeckungen aus Leder (s. 32.30.0)
  • Herstellung von feuerbeständiger Schutzkleidung (s. 32.99.0)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Bekleidung aus Leder oder Kunstleder , H.
  • Damen- und Herrenschneiderin
  • Jacken aus Leder, H.
  • Kostüme aus Leder, H.
  • Lederbekleidung , H.
  • Lederhosen, H.
  • Mäntel aus Leder, H.
  • Motorradbekleidung aus Leder, H.
  • Säckler (Hersteller von Lederhosen)
  • Sattlerin und Feintäschnerin; Damenschneiderin
  • Wäscheschneiderin