Die Dienstleistung 'Herstellung von Lederbekleidung' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.
Diese Dienstleistung umfasst:- Herstellung von Bekleidung aus Leder oder rekonstituiertem Leder, einschließlich Arbeitsschutzkleidung wie Lederschürzen für Schweißer.
Diese Dienstleistung umfasst nicht:- Herstellung von Pelzbekleidung (s. 14.20.0)
- Herstellung von Sporthandschuhen und Sportkopfbedeckungen aus Leder (s. 32.30.0)
- Herstellung von feuerbeständiger Schutzkleidung (s. 32.99.0)
Quelle: Statistisches Bundesamt
- Bekleidung aus Leder oder Kunstleder , H.
- Damen- und Herrenschneiderin
- Jacken aus Leder, H.
- Kostüme aus Leder, H.
- Lederbekleidung , H.
- Lederhosen, H.
- Mäntel aus Leder, H.
- Motorradbekleidung aus Leder, H.
- Säckler (Hersteller von Lederhosen)
- Sattlerin und Feintäschnerin; Damenschneiderin
- Wäscheschneiderin