Selbstständige Schriftstellerinnen und Schriftsteller (90.03.2.00)
Wenn Sie einen Standort wählen, werden Ihnen ggf. die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners und der zuständigen Stelle sowie lokal gültige Informationen angezeigt.
Die folgenden Formalitäten werden von zuständigen Stellen erbracht und können ggf. auch über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Bitte legen Sie den Standort über Auswahl ändern fest. Wenn Sie "Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner für ..." klicken (soweit vorhanden), werden Ihnen die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners angezeigt. Die Kontaktdaten der zuständigen Stelle(n) werden Ihnen bei Aufruf der Formalität angezeigt.
Sonstige dienstleistungsbezogene Formalitäten
Für die Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung sind außerdem folgende dienstleistungsbezogenen Formalitäten zu beachten, die NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können:
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Selbständige Künstler und Publizisten; Anmeldung zur Sozialversicherung
Für selbständige Künstler und Publizisten besteht grundsätzlich eine Versicherungspflicht in der Künstlersozialkasse. Sie können sich allerdings nur dann dort versichern, wenn ihr Jahreseinkommen die Mindestgrenze von 3.900 EUR übersteigt. Eine Ausnahme besteht für Berufsanfänger, die sich ihre wirtschaftliche Existenz erst noch erschließen müssen. Sie werden in den ersten drei Jahren seit erstmaliger Aufnahme der selbständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit auch dann nach dem KSVG versichert, wenn sie ein geringeres Einkommen haben.
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Urheberrechte; Beauftragung einer Verwertungsgesellschaft oder Beantragung einer Nutzungslizenz
Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.
Formalitäten bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern
Wenn Sie einen Mitarbeiter einstellen wollen, haben Sie mit Beginn der Beschäftigung die nachfolgenden Schritte zu erledigen. Diese Formalitäten können NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.
Endet das Arbeitsverhältnis, müssen Sie dies den Stellen, bei denen Sie den Arbeitnehmer gemeldet haben, ebenfalls mitteilen.
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Entsendung von Arbeitnehmern nach Deutschland; Anmeldung und sonstige Pflichten
Bei der Entsendung von Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen nach Deutschland ist das Arbeitnehmer-Entsendegesetz zu beachten.
Steuerrechtliche Formalitäten
Bitte beachten Sie bei der Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung auch folgende steuerrechtlichen Anforderungen, die NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können:
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Steuern; Informationen bei grenzüberschreitender Tätigkeit
Für Dienstleister, die ohne Niederlassung in Deutschland grenzüberschreitend tätig werden, gibt es diverse Sonderzuständigkeiten und Sonderregelungen je nach Steuerpflicht, Tätigkeit oder Steuerart.
Kennzeichen und Schlüsselbegriffe der Dienstleistung
Diese Dienstleistung umfasst:
- Tätigkeiten einzelner Künstlerinnen und Künstler, wie Sachbuchautorinnen und Sachbuchautoren, Belletristinnen und Belletristen, Biografinnen und Biografen, Dichterinnen und Dichter, Drehbuchautorinnen und Drehbuchautoren, Librettistinnen und Librettisten, usw., einschließlich Schreiben von technischen Texten, Dokumentationen usw.
Stichworte
- Autor(en/innen), selbstständige
- Belletrist(en/innen), selbstständige
- Biograph(en/innen), selbstständige
- Buchautoren/innen, selbstständige
- Dichter/innen (Schriftsteller/innen), selbstständige
- Drehbuchautor(en/innen), selbstständige
- Erstellen von Handbüchern
- Filmkritiker
- Ghostwriter
- Lektor(en/innen), selbstständige
- Librettist(en/innen), selbstständige
- Literat(en/innen), selbstständige
- Sachbuchautor(en/innen)
- Schriftsteller/innen, selbstständige
- Technik-Autor(en/innen)
- Textdichter/innen, selbstständige
- Texter
- Verfassen von Drehbüchern
- Werbetexter/innen, selbstständige