Energiesachverständiger (74.90.0.06)

Die Dienstleistung 'Energiesachverständiger' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

  • Anerkennung von Sachverständigen, die Energienachweise führen und Energieausweis
  • Sachverständiger nach § 2 ZVEnEV
  • Sachverständiger nach der Energieeinsparverordnung