Reparatur und Instandhaltung von Fahrzeugen anderweitig nicht genannt (33.17.0.00)

Die Dienstleistung 'Reparatur und Instandhaltung von Fahrzeugen anderweitig nicht genannt' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Diese Dienstleistung umfasst die Reparatur und Instandhaltung von sonstigen Fahrzeugen der Abteilung 30 dieser Klassifikation, außer Kraft- und Fahrrädern.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Reparatur und Instandhaltung von Schienenfahrzeugen
  • Reparatur und Instandhaltung von Kinderwagen
  • Reparatur und Instandhaltung von Rollstühlen
  • Reparatur und Instandhaltung von Gespannfahrzeugen
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Werksseitiger Umbau oder Überholung von Schienenfahrzeugen (s. 30.20.1)
  • Reparatur und Instandhaltung von militärischen Kampffahrzeugen (s. 30.40.0)
  • Reparatur und Instandhaltung von Einkaufswagen (s. 33.11.0)
  • Reparatur und Instandhaltung von Schienenfahrzeugmotoren (s. 33.12.0)
  • Reparatur und Instandhaltung von Kraftwagen (s. 45.20.3 und 45.20.4)
  • Reparatur und Instandhaltung von Krafträdern (s. 45.40.0)
  • Reparatur von Fahrrädern (s. 95.29.0)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Ausbesserungswerke (Reparaturen von Schienenfahrzeugen, ohne Umbau oder Überholung durch den Hersteller)
  • Bandagistin
  • Eisenbahnausbesserungswerke (Reparaturen von Schienenfahrzeugen, ohne Umbau oder Überholung durch den Hersteller)
  • Karosserie- und Fahrzeugbauerin
  • Orthopädiemechanikerin
  • Orthopädietechnikerin (Gesundheitshandwerk)
  • Reparatur und Instandhaltung von Kinderwagen
  • Reparatur und Instandhaltung von Motorschlitten, Golfwagen usw. sowie der Sonderausrüstung von Spezialfahrzeugen
  • Reparatur von Eisenbahnsitzen
  • Reparatur von Schienenfahrzeugen
  • Stellmacherin; Karosseriebauerin
  • Wagnerin