Patentanwaltskanzleien (69.10.4.00)
Wenn Sie einen Standort wählen, werden Ihnen ggf. die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners und der zuständigen Stelle sowie lokal gültige Informationen angezeigt.
Die folgenden Formalitäten werden von zuständigen Stellen erbracht und können ggf. auch über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Bitte legen Sie den Standort über Auswahl ändern fest. Wenn Sie "Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner für ..." klicken (soweit vorhanden), werden Ihnen die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners angezeigt. Die Kontaktdaten der zuständigen Stelle(n) werden Ihnen bei Aufruf der Formalität angezeigt.
Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie
Für die Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung sind stets folgende spezifisch auf die Dienstleistung bezogenen Formalitäten (Genehmigungen und Anzeigen) zu beachten:
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Patentanwalt/Patenanwältin; Beantragung der Zulassung
Sie wollen als Patentanwältin oder Patentanwalt arbeiten? Dann müssen Sie bei der Patentanwaltskammer Ihre Zulassung zur Patentanwaltschaft beantragen.
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Berufsausübungsgesellschaft; Beantragung der Zulassung durch Patentanwälte
Möchten Sie mit einer Berufsausübungsgesellschaft, deren Haftung beschränkt ist, oder als ausländische Berufsausübungsgesellschaft auf dem Gebiet des Patentrechts in Deutschland tätig werden? Dann benötigen Sie eine Zulassung bei der Patentanwaltskammer.
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Patentanwaltskammer; Beantragung der Aufnahme als europäische/-r Patentanwalt/Patentanwältin
Die dauerhafte Niederlassung eines europäischen Patentanwalts zur Berufsausübung in Deutschland erfordert die Aufnahme in die Patentanwaltskammer.
Formalitäten bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern
Wenn Sie einen Mitarbeiter einstellen wollen, haben Sie mit Beginn der Beschäftigung die nachfolgenden Schritte zu erledigen. Diese Formalitäten können NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.
Endet das Arbeitsverhältnis, müssen Sie dies den Stellen, bei denen Sie den Arbeitnehmer gemeldet haben, ebenfalls mitteilen.
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Entsendung von Arbeitnehmern nach Deutschland; Anmeldung und sonstige Pflichten
Bei der Entsendung von Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen nach Deutschland ist das Arbeitnehmer-Entsendegesetz zu beachten.
Steuerrechtliche Formalitäten
Bitte beachten Sie bei der Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung auch folgende steuerrechtlichen Anforderungen, die NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können:
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Steuern; Informationen bei grenzüberschreitender Tätigkeit
Für Dienstleister, die ohne Niederlassung in Deutschland grenzüberschreitend tätig werden, gibt es diverse Sonderzuständigkeiten und Sonderregelungen je nach Steuerpflicht, Tätigkeit oder Steuerart.
Kennzeichen und Schlüsselbegriffe der Dienstleistung
Diese Dienstleistung umfasst:
- Wahrnehmung der rechtlichen Interessen von Parteien auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes durch Patentanwälte oder unter deren Aufsicht, auch vor Gerichten oder sonstigen Justiz- und Verwaltungsstellen:
- Beratung in Schutzrechtsangelegenheiten und rechtliche Vertretung gegenüber Dritten
- Vertretung in Verfahren vor Patent- und Markenämtern und Patentgerichten
- Vertretung in Verfahren wegen Erklärung der Nichtigkeit oder Zurücknahme eines Patents oder ergänzenden Schutzzertifikats oder wegen Erteilung einer Zwangslizenz vor Gerichten
- Vertretung in Verfahren vor dem Bundessortenamt u. ä. Institutionen
Stichworte
- Anwaltskanzleien (Patentanwaltskanzleien)
- Marken- und Musterschutzanwaltskanzleien
- Musterschutzanwaltskanzleien
- Patentanwälte
- Patentanwaltskanzleien
- Rechtsberatung durch Patentanwaltskanzleien