Die Dienstleistung 'Patentanwaltskanzleien' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.
Diese Dienstleistung umfasst:- Wahrnehmung der rechtlichen Interessen von Parteien auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes durch Patentanwälte oder unter deren Aufsicht, auch vor Gerichten oder sonstigen Justiz- und Verwaltungsstellen:
- Beratung in Schutzrechtsangelegenheiten und rechtliche Vertretung gegenüber Dritten
- Vertretung in Verfahren vor Patent- und Markenämtern und Patentgerichten
- Vertretung in Verfahren wegen Erklärung der Nichtigkeit oder Zurücknahme eines Patents oder ergänzenden Schutzzertifikats oder wegen Erteilung einer Zwangslizenz vor Gerichten
- Vertretung in Verfahren vor dem Bundessortenamt u. ä. Institutionen
Diese Dienstleistung umfasst nicht:- Tätigkeiten von Gerichten (s. 84.23.0)
Quelle: Statistisches Bundesamt
- Anwaltskanzleien (Patentanwaltskanzleien)
- Marken- und Musterschutzanwaltskanzleien
- Musterschutzanwaltskanzleien
- Patentanwälte
- Patentanwaltskanzleien
- Rechtsberatung durch Patentanwaltskanzleien