Patentanwaltskanzleien (69.10.4.00)

Die Dienstleistung 'Patentanwaltskanzleien' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Wahrnehmung der rechtlichen Interessen von Parteien auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes durch Patentanwälte oder unter deren Aufsicht, auch vor Gerichten oder sonstigen Justiz- und Verwaltungsstellen:
    • Beratung in Schutzrechtsangelegenheiten und rechtliche Vertretung gegenüber Dritten
    • Vertretung in Verfahren vor Patent- und Markenämtern und Patentgerichten
    • Vertretung in Verfahren wegen Erklärung der Nichtigkeit oder Zurücknahme eines Patents oder ergänzenden Schutzzertifikats oder wegen Erteilung einer Zwangslizenz vor Gerichten
    • Vertretung in Verfahren vor dem Bundessortenamt u. ä. Institutionen
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Tätigkeiten von Gerichten (s. 84.23.0)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Anwaltskanzleien (Patentanwaltskanzleien)
  • Marken- und Musterschutzanwaltskanzleien
  • Musterschutzanwaltskanzleien
  • Patentanwälte
  • Patentanwaltskanzleien
  • Rechtsberatung durch Patentanwaltskanzleien