Die Dienstleistung 'Patentanwaltskanzleien' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.
                            
                            
                        
                        
                        
                            Diese Dienstleistung umfasst:- Wahrnehmung der rechtlichen Interessen von Parteien auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes durch Patentanwälte oder unter deren Aufsicht, auch vor Gerichten oder sonstigen Justiz- und Verwaltungsstellen:- Beratung in Schutzrechtsangelegenheiten und rechtliche Vertretung gegenüber Dritten
- Vertretung in Verfahren vor Patent- und Markenämtern und Patentgerichten
- Vertretung in Verfahren wegen Erklärung der Nichtigkeit oder Zurücknahme eines Patents oder ergänzenden Schutzzertifikats oder wegen Erteilung einer Zwangslizenz vor Gerichten
- Vertretung in Verfahren vor dem Bundessortenamt u. ä. Institutionen
 
 
                            Diese Dienstleistung umfasst nicht:- Tätigkeiten von Gerichten (s. 84.23.0)
 
                            
                                Quelle: Statistisches Bundesamt
                            
                         
                        
                              
        
                        
                        
                            
                                
                                    - Anwaltskanzleien (Patentanwaltskanzleien)
- Marken- und Musterschutzanwaltskanzleien
- Musterschutzanwaltskanzleien
- Patentanwälte
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- Rechtsberatung durch Patentanwaltskanzleien