Patentanwaltskanzleien (69.10.4.00)
 
                        Kosten zu dieser Dienstleistung
Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten bayernweit gültigen Kosten.
Wenn Sie unter "Ihre Auswahl - Lokalisierung" einen Ort gewählt haben, dann finden Sie, soweit vorhanden, auch lokal gültige Kosten.
Weitere Kosten finden Sie gegebenenfalls auch auf den Internetseiten der zuständigen Stellen.
Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie
                                    
                                         Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner
                                        
                                        
                                            Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner
                                        
                                    
                                
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                                                Einheitlicher Ansprechpartner- Die Einheitlichen Ansprechpartner können für ihre Tätigkeit Gebühren und Auslagen erheben. 
 
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                                                Patentanwalt/Patenanwältin; Beantragung der Zulassung
 Gebühr: 300 EUR
 
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                                                Berufsausübungsgesellschaft; Beantragung der Zulassung durch Patentanwälte- Verwaltungsgebühr für die Bearbeitung des Antrags auf Zulassung von Gesellschaften mit Sitz in Deutschland, der EU einem EWR-Staat oder der Schweiz. 
 Verwaltungsgebühr: 500 EUR- Vorkasse: ja - Zuschlag zur Verwaltungsgebühr bei mehr als 10 Gesellschaftern für jeweils bis zu 10 weitere Personen bei Zulassung von Gesellschaften mit Sitz in Deutschland, der EU einem EWR-Staat oder der Schweiz 
 Verwaltungsgebühr: 200 EUR- Vorkasse: ja - Bei ausländischer Berufsausübungsgesellschaft: Verwaltungsgebühr für die Bearbeitung des Antrags auf Zulassung von ausländischen Gesellschaften mit Sitz in einem Staat der WTO. 
 Verwaltungsgebühr: 1.100 EUR- Bei ausländischer Berufsausübungsgesellschaft: Zuschlag zur Verwaltungsgebühr bei mehr als 10 Gesellschaftern für jeweils bis zu 10 weitere Personen bei Zulassung von ausländischen Gesellschaften mit Sitz in einem Staat der WTO. 
 Verwaltungsgebühr: 300 EUR
 
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                                                Patentanwaltskammer; Beantragung der Aufnahme als europäische/-r Patentanwalt/Patentanwältin- Die Gebühr für die Aufnahme in die Patentanwaltskammer beträgt 400 Euro. 
 
Betriebsstättenbezogene Formalitäten
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                                                Straßennutzung; Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis für Kreis-, Gemeinde- oder Ortsdurchfahrtsstraßen- Die Gebühren richten sich nach den Gebührensatzungen des Landkreises oder der Gemeinde. 
 
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                                                Immissionsschutz; Beantragung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage- Die anfallenden Kosten ergeben sich aus dem Kostenverzeichnis zum Bayerischen Kostengesetz, Nr. 8.II.0, Tarifstelle 1.
 
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                                                Abfallentsorgung; Beratung- Kosten entstehen in aller Regel nicht.
 
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                                                Denkmalschutz; Beantragung einer Erlaubnis für Maßnahmen an Bau- und Bodendenkmälern- Erlaubnisse nach dem DSchG sind kostenlos. Hingegen gelten für Baugenehmigungen, die sich auf Baudenkmäler beziehen, die üblichen Kostenregelungen.
 
Formalitäten bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern
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                                                Gesetzliche Unfallversicherung; Anmeldung eines Unternehmens- Es fallen keine Kosten an. 
 
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                                                Sozialversicherung; Anmeldung eines Arbeitnehmers- Die Leistung ist grundsätzlich kostenlos. Wenn Sie das SV-Meldeportal nutzen, fallen folgende Nutzungsgebühren an: - Eine dreijährige Nutzung des SV-Meldeportals kostet: - 36,00 EUR ohne Mehrwertsteuer, wenn Sie für Ihre eigene Betriebsnummer melden,
- 99,00 EUR ohne Mehrwertsteuer, wenn Sie für mehrere Betriebsnummern melden.
 
 
Steuerrechtliche Formalitäten
Persönliche Formalitäten
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                                                Wohnsitz; Anmeldung- keine 
 
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                                                Aufenthaltskarten und Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht für Freizügigkeitsberechtigte; Beantragung- Daueraufenthaltsbescheinigung: 10,00 Euro - Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte (Personen bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres): 22,80 Euro - Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte (Personen nach Vollendung des 24. Lebensjahres): 37,00 Euro 
 
Legende
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt
 
                     
                     
                     
                     
                     
                     
                        