Patentanwaltskanzleien (69.10.4.00)
Kosten zu dieser Dienstleistung
Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten bayernweit gültigen Kosten.
Wenn Sie unter "Ihre Auswahl - Lokalisierung" einen Ort gewählt haben, dann finden Sie, soweit vorhanden, auch lokal gültige Kosten.
Weitere Kosten finden Sie gegebenenfalls auch auf den Internetseiten der zuständigen Stellen.
Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie
Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner
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Einheitlicher Ansprechpartner
Die Einheitlichen Ansprechpartner können für ihre Tätigkeit Gebühren und Auslagen erheben.
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Patentanwalt; Beantragung der Zulassung
Die Zulassungsgebühr beträgt 300 Euro. Die Gebühr kann per Überweisung (auch mittels Online-Banking) bezahlt werden.
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Berufsausübungsgesellschaft; Beantragung der Zulassung durch Patentanwälte
Die Zulassungsgebühr beträgt 500 Euro. Für je zehn weitere Gesellschafter erhöht sich die Gebühr um jeweils 200 Euro. Die Gebühr kann per Überweisung (auch mittels Online-Banking) bezahlt werden.
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Patentanwaltskammer; Beantragung der Aufnahme als europäische/-r Patentanwalt/Patentanwältin
Die Gebühr für die Aufnahme in die Patentanwaltskammer beträgt 400 Euro.
Legende
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt