Patentanwaltskanzleien (69.10.4.00)

Dienstleistung - Kosten

Kosten zu dieser Dienstleistung

Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten bayernweit gültigen Kosten.

Wenn Sie unter "Ihre Auswahl - Lokalisierung" einen Ort gewählt haben, dann finden Sie, soweit vorhanden, auch lokal gültige Kosten.

Weitere Kosten finden Sie gegebenenfalls auch auf den Internetseiten der zuständigen Stellen.

Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie

Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner

  • Berufsausübungsgesellschaft; Beantragung der Zulassung durch Patentanwälte

    • Verwaltungsgebühr für die Bearbeitung des Antrags auf Zulassung von Gesellschaften mit Sitz in Deutschland, der EU einem EWR-Staat oder der Schweiz.
      Verwaltungsgebühr: 500 EUR

      Vorkasse: ja

      Zuschlag zur Verwaltungsgebühr bei mehr als 10 Gesellschaftern für jeweils bis zu 10 weitere Personen bei Zulassung von Gesellschaften mit Sitz in Deutschland, der EU einem EWR-Staat oder der Schweiz
      Verwaltungsgebühr: 200 EUR

      Vorkasse: ja

      Bei ausländischer Berufsausübungsgesellschaft: Verwaltungsgebühr für die Bearbeitung des Antrags auf Zulassung von ausländischen Gesellschaften mit Sitz in einem Staat der WTO.
      Verwaltungsgebühr: 1.100 EUR

      Bei ausländischer Berufsausübungsgesellschaft: Zuschlag zur Verwaltungsgebühr bei mehr als 10 Gesellschaftern für jeweils bis zu 10 weitere Personen bei Zulassung von ausländischen Gesellschaften mit Sitz in einem Staat der WTO.
      Verwaltungsgebühr: 300 EUR

  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt