Patentanwaltskanzleien (69.10.4.00)

Kosten zu dieser Dienstleistung
Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten bayernweit gültigen Kosten.
Wenn Sie unter "Ihre Auswahl - Lokalisierung" einen Ort gewählt haben, dann finden Sie, soweit vorhanden, auch lokal gültige Kosten.
Weitere Kosten finden Sie gegebenenfalls auch auf den Internetseiten der zuständigen Stellen.
Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie
Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner
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Einheitlicher Ansprechpartner
Die Einheitlichen Ansprechpartner können für ihre Tätigkeit Gebühren und Auslagen erheben.
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Patentanwalt/Patenanwältin; Beantragung der Zulassung
Gebühr: 300 EUR
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Berufsausübungsgesellschaft; Beantragung der Zulassung durch Patentanwälte
Verwaltungsgebühr für die Bearbeitung des Antrags auf Zulassung von Gesellschaften mit Sitz in Deutschland, der EU einem EWR-Staat oder der Schweiz.
Verwaltungsgebühr: 500 EURVorkasse: ja
Zuschlag zur Verwaltungsgebühr bei mehr als 10 Gesellschaftern für jeweils bis zu 10 weitere Personen bei Zulassung von Gesellschaften mit Sitz in Deutschland, der EU einem EWR-Staat oder der Schweiz
Verwaltungsgebühr: 200 EURVorkasse: ja
Bei ausländischer Berufsausübungsgesellschaft: Verwaltungsgebühr für die Bearbeitung des Antrags auf Zulassung von ausländischen Gesellschaften mit Sitz in einem Staat der WTO.
Verwaltungsgebühr: 1.100 EURBei ausländischer Berufsausübungsgesellschaft: Zuschlag zur Verwaltungsgebühr bei mehr als 10 Gesellschaftern für jeweils bis zu 10 weitere Personen bei Zulassung von ausländischen Gesellschaften mit Sitz in einem Staat der WTO.
Verwaltungsgebühr: 300 EUR
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Patentanwaltskammer; Beantragung der Aufnahme als europäische/-r Patentanwalt/Patentanwältin
Die Gebühr für die Aufnahme in die Patentanwaltskammer beträgt 400 Euro.
Legende
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