Technische, physikalische und chemische Untersuchung (71.20.0.00)
Kosten zu dieser Dienstleistung
Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten bayernweit gültigen Kosten.
Wenn Sie unter "Ihre Auswahl - Lokalisierung" einen Ort gewählt haben, dann finden Sie, soweit vorhanden, auch lokal gültige Kosten.
Weitere Kosten finden Sie gegebenenfalls auch auf den Internetseiten der zuständigen Stellen.
Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie
Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner
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Einheitlicher Ansprechpartner
Die Einheitlichen Ansprechpartner können für ihre Tätigkeit Gebühren und Auslagen erheben.
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Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung durch EU-Bürger
25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif-Nr. 5.III.5/2.)
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Wassergefährdende Stoffe; Beantragung der Anerkennung einer Sachverständigenorganisation
- LfU-Verfahrenskosten für die Anerkennung als Sachverständigen-Organisation (nach Tarif-Nr. 8.IV.0. Nr. 1.33.5 Kostenverzeichnis zu Art. 5 Kostengesetz): 250 bis 2500 Euro
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Bodenschutz und Altlastenbehandlung; Beantragung der Zulassung als Sachverständige/-r
LfU-Verfahrenskosten für die Zulassung zur/m Sachverständigen nach § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz:
- 2.425,00 Euro für die Zulassung je Sachgebiet - zzgl. Reisekosten der externen Gremiumsmitglieder
(Bei Antragstellung ist je Sachgebiet ein Vorschuss von 500,00 Euro zu entrichten. Bei der Rücknahme eines Zulassungsantrages durch den Antragsteller werden je Sachgebiet jeweils die Kosten verrechnet, die bis zum Zeitpunkt der Antragsrücknahme angefallen sind.) - 335,00 Euro für die Verlängerung oder Erneuerung einer Zulassung (Verlängerungs- oder erneuter Zulassungsbescheid)
- 300,00 Euro für die Ablehnung einer Zulassung (Ablehnungsbescheid)
- 300,00 Euro bei Widerruf einer Zulassung (Widerrufsbescheid)
Bei einer notwendigen Einschaltung des Fachgremiums fallen ggf. weitere Kosten an.
- 2.425,00 Euro für die Zulassung je Sachgebiet - zzgl. Reisekosten der externen Gremiumsmitglieder
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Bodenschutz und Altlastenbehandlung; Beantragung der Zulassung als Untersuchungsstelle
- Siehe Verfahrenskosten unter "Weiterführende Links"
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Bauprodukte; Beantragung der Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle
- Kostenrahmen: 500 bis 10.000 Euro
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Heizkostenverteiler; Beantragung der Bestätigung der Eignung als sachverständige Stelle
Nach Aufwand gemäß Verwaltungsverfahrensgesetz.
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Sachverständige; Öffentliche Bestellung und Vereidigung durch die Handwerkskammer
- Die Gebühr für die öffentliche Bestellung / Vereidigung beträgt zwischen 50 Euro und 200 Euro. Eine elektronische Bezahlung via Online-Banking ist möglich. Die Informationen hierzu werden von der jeweils zuständigen Handwerkskammer zur Verfügung gestellt.
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Chemikaliengesetz; Beantragung der Bescheinigung über die Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis
Die Gebühren im Zusammenhang mit GLP-Bescheinigungen sind in der Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum bayerischen Kostengesetz (KG) festgelegt:
- Erteilung einer GLP-Bescheinigung: 1.500 bis 15.000 EUR
- Änderung oder Ergänzung einer GLP-Bescheinigung: 125 bis 10.000 EUR
Die Gebühren werden fallspezifisch festgesetzt. Wesentlicher Faktor ist hierbei die Betriebsgröße und der Umfang der unterschiedlichen Prüfungen, anhand der die Dauer der Inspektion und die Anzahl der Inspektoren bestimmt werden.
Zu den Gebühren kommen noch Auslagen hinzu, z. B. für die Reisekosten der Inspektoren.
Nach Antragstellung ist ein Vorschuss in Höhe von 90 % der voraussichtlichen Kosten fällig. Die Schlusszahlung ist vor Zustellung der Urkunde zu begleichen.
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Bioabfall; Beantragung der Bestimmung als Stelle für die Durchführung von Untersuchungen
Die Gebühren für die Durchführung des Verfahrens zur Bestimmung (Notifizierung) einer Untersuchungsstelle werden nach dem bayerischen Kostengesetz (KG) vom 20.02.1998 und dem Kostenverzeichnis (Art. 6 KG) erhoben:
- Gebühr für die Notifizierung: 200 bis 400 €
- Gebühr für den Länderübergreifenden Ringversuch (LÜRV): Die Gebühren richten sich nach dem LWA-Merkblatt A-3. Sie setzen sich aus einer Grundgebühr, einer Probengebühr und einer Parametergebühr zusammen.
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Klärschlamm; Beantragung der Bestimmung einer Stelle für die Durchführung von Probenuntersuchungen
Die Gebühren für die Durchführung des Verfahrens zur Bestimmung (Notifizierung) einer Untersuchungsstelle werden nach dem bayerischen Kostengesetz (KG) vom 20.02.1998 und dem Kostenverzeichnis (Art. 6 KG) erhoben:
- Gebühr für die Notifizierung: 200 bis 400 €
- Gebühr für den Länderübergreifenden Ringversuch (LÜRV): Die Gebühren richten sich nach dem LAWA-Merkblatt A-3. Sie setzen sich aus einer Grundgebühr, einer Probengebühr und einer Parametergebühr zusammen.
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Fluorierte Treibhausgase; Beantragung der Anerkennung als Prüfungs- und Bescheinigungsstelle
- Nach Bayerischem Kostengesetz liegen die Kosten derzeit zwischen 125 € und 1.500 €, je nach Größe der anerkannten Prüf- und Bescheinigungsstelle und Aufwand der Bescheinigung.
Betriebsstättenbezogene Formalitäten
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Straßennutzung; Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis für Kreis-, Gemeinde- oder Ortsdurchfahrtsstraßen
Die Gebühren richten sich nach den Gebührensatzungen des Landkreises oder der Gemeinde.
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Immissionsschutz; Beantragung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage
- Die anfallenden Kosten ergeben sich aus dem Kostenverzeichnis zum Bayerischen Kostengesetz, Nr. 8.II.0, Tarifstelle 1.
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Abfallentsorgung; Beratung
- Kosten entstehen in aller Regel nicht.
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Denkmalschutz; Beantragung einer Erlaubnis für Maßnahmen an Bau- und Bodendenkmälern
- Erlaubnisse nach dem DSchG sind kostenlos. Hingegen gelten für Baugenehmigungen, die sich auf Baudenkmäler beziehen, die üblichen Kostenregelungen.
Formalitäten bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern
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Sozialversicherung; Anmeldung eines Arbeitnehmers
Die Leistung ist grundsätzlich kostenlos. Wenn Sie das SV-Meldeportal nutzen, fallen folgende Nutzungsgebühren an:
Eine dreijährige Nutzung des SV-Meldeportals kostet:
- 36,00 EUR ohne Mehrwertsteuer, wenn Sie für Ihre eigene Betriebsnummer melden,
- 99,00 EUR ohne Mehrwertsteuer, wenn Sie für mehrere Betriebsnummern melden.
Steuerrechtliche Formalitäten
Persönliche Formalitäten
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Wohnsitz; Anmeldung
keine
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Aufenthaltskarten und Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht; Beantragung
Daueraufenthaltsbescheinigung: 10,00 Euro
Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte (Personen bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres): 22,80 Euro
Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte (Personen nach Vollendung des 24. Lebensjahres): 37,00 Euro
Legende
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