Technische, physikalische und chemische Untersuchung (71.20.0.00)

Kosten zu dieser Dienstleistung
Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten bayernweit gültigen Kosten.
Wenn Sie unter "Ihre Auswahl - Lokalisierung" einen Ort gewählt haben, dann finden Sie, soweit vorhanden, auch lokal gültige Kosten.
Weitere Kosten finden Sie gegebenenfalls auch auf den Internetseiten der zuständigen Stellen.
Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie
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Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung durch Nicht-EU-Bürger
Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.
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Wassergefährdende Stoffe; Beantragung der Anerkennung einer Sachverständigenorganisation
- LfU-Verfahrenskosten für die Anerkennung als Sachverständigen-Organisation (nach Tarif-Nr. 8.IV.0. Nr. 1.33.5 Kostenverzeichnis zu Art. 5 Kostengesetz): 250 bis 2500 Euro
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Bodenschutz und Altlastenbehandlung; Beantragung der Zulassung als Sachverständige/-r
LfU-Verfahrenskosten für die Zulassung zur/m Sachverständigen nach § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz:
- 2.425,00 Euro für die Zulassung je Sachgebiet - zzgl. Reisekosten der externen Gremiumsmitglieder
(Bei Antragstellung ist je Sachgebiet ein Vorschuss von 500,00 Euro zu entrichten. Bei der Rücknahme eines Zulassungsantrages durch den Antragsteller werden je Sachgebiet jeweils die Kosten verrechnet, die bis zum Zeitpunkt der Antragsrücknahme angefallen sind.) - 335,00 Euro für die Verlängerung oder Erneuerung einer Zulassung (Verlängerungs- oder erneuter Zulassungsbescheid)
- 300,00 Euro für die Ablehnung einer Zulassung (Ablehnungsbescheid)
- 300,00 Euro bei Widerruf einer Zulassung (Widerrufsbescheid)
Bei einer notwendigen Einschaltung des Fachgremiums fallen ggf. weitere Kosten an.
- 2.425,00 Euro für die Zulassung je Sachgebiet - zzgl. Reisekosten der externen Gremiumsmitglieder
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Bodenschutz und Altlastenbehandlung; Beantragung der Zulassung als Untersuchungsstelle
- Siehe Verfahrenskosten unter "Weiterführende Links"
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Bauprodukte; Beantragung der Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle
- Kostenrahmen: 500 bis 10.000 Euro
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Heizkostenverteiler; Beantragung der Bestätigung der Eignung als sachverständige Stelle
Nach Aufwand gemäß Verwaltungsverfahrensgesetz.
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Sachverständige; Öffentliche Bestellung und Vereidigung durch die Handwerkskammer
- Die Gebühr für die öffentliche Bestellung / Vereidigung beträgt zwischen 50 Euro und 200 Euro. Eine elektronische Bezahlung via Online-Banking ist möglich. Die Informationen hierzu werden von der jeweils zuständigen Handwerkskammer zur Verfügung gestellt.
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Bioabfall; Beantragung der Bestimmung als Stelle für die Durchführung von Untersuchungen
Die Gebühren für die Durchführung des Verfahrens zur Bestimmung (Notifizierung) einer Untersuchungsstelle werden nach dem bayerischen Kostengesetz (KG) vom 20.02.1998 und dem Kostenverzeichnis (Art. 6 KG) erhoben:
- Gebühr für die Notifizierung: 200 bis 400 €
- Gebühr für den Länderübergreifenden Ringversuch (LÜRV): Die Gebühren richten sich nach dem LWA-Merkblatt A-3. Sie setzen sich aus einer Grundgebühr, einer Probengebühr und einer Parametergebühr zusammen.
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Klärschlamm; Beantragung der Bestimmung einer Stelle für die Durchführung von Probenuntersuchungen
Die Gebühren für die Durchführung des Verfahrens zur Bestimmung (Notifizierung) einer Untersuchungsstelle werden nach dem bayerischen Kostengesetz (KG) vom 20.02.1998 und dem Kostenverzeichnis (Art. 6 KG) erhoben:
- Gebühr für die Notifizierung: 200 bis 400 €
- Gebühr für den Länderübergreifenden Ringversuch (LÜRV): Die Gebühren richten sich nach dem LAWA-Merkblatt A-3. Sie setzen sich aus einer Grundgebühr, einer Probengebühr und einer Parametergebühr zusammen.
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Fluorierte Treibhausgase; Beantragung der Anerkennung als Prüfungs- und Bescheinigungsstelle
- Nach Bayerischem Kostengesetz liegen die Kosten derzeit zwischen 125 € und 1.500 €, je nach Größe der anerkannten Prüf- und Bescheinigungsstelle und Aufwand der Bescheinigung.
Persönliche Formalitäten
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Werkvertragsverfahren; Beantragung der Zustimmung zur Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften im Rahmen von Werkverträgen
Für die Aufwendungen, die der Bundesagentur für Arbeit und der Behörden der Zollverwaltung bei der Durchführung der Regierungsvereinbarungen entstehen, wird vom ausländischen Arbeitgeber (Auftragnehmer) eine Gebühr erhoben. Die Grundgebühr für einen Neuantrag beträgt EUR 200,00. Wenn Sie die Gebühr per Bargeldeinzahlung entrichten möchten, zahlen Sie den Betrag auf das Konto der Bundesagentur für Arbeit bei der Deutschen Bundesbank.
Gebühr: 200 EURVorkasse: ja
Bei einem Nachtrag fallen weitere EUR 100,00 an Gebühren an. Wenn Sie die Gebühr per Bargeldeinzahlung entrichten möchten, zahlen Sie den Betrag auf das Konto der Bundesagentur für Arbeit bei der Deutschen Bundesbank.
Gebühr: 100 EURVorkasse: ja
Darüber hinaus entsteht eine Laufzeitgebühr von EUR 75,00 je Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer für jeden angefangenen Monat der Beschäftigung.
Gebühr: 75 EURVorkasse: ja
Legende
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