Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t (77.12.0.00)
Wenn Sie einen Standort wählen, werden Ihnen ggf. die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners und der zuständigen Stelle sowie lokal gültige Informationen angezeigt.
Die folgenden Formalitäten werden von zuständigen Stellen erbracht und können ggf. auch über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Bitte legen Sie den Standort über Auswahl ändern fest. Wenn Sie "Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner für ..." klicken (soweit vorhanden), werden Ihnen die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners angezeigt. Die Kontaktdaten der zuständigen Stelle(n) werden Ihnen bei Aufruf der Formalität angezeigt.
Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie
Für die Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung sind stets folgende spezifisch auf die Dienstleistung bezogenen Formalitäten (Genehmigungen und Anzeigen) zu beachten:
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Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung durch Nicht-EU-Bürger
Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.
Formalitäten bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern
Wenn Sie einen Mitarbeiter einstellen wollen, haben Sie mit Beginn der Beschäftigung die nachfolgenden Schritte zu erledigen. Diese Formalitäten können NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.
Endet das Arbeitsverhältnis, müssen Sie dies den Stellen, bei denen Sie den Arbeitnehmer gemeldet haben, ebenfalls mitteilen.
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Entsendung von Arbeitnehmern nach Deutschland; Anmeldung und sonstige Pflichten
Bei der Entsendung von Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen nach Deutschland ist das Arbeitnehmer-Entsendegesetz zu beachten.
Steuerrechtliche Formalitäten
Bitte beachten Sie bei der Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung auch folgende steuerrechtlichen Anforderungen, die NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können:
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Steuern; Informationen bei grenzüberschreitender Tätigkeit
Für Dienstleister, die ohne Niederlassung in Deutschland grenzüberschreitend tätig werden, gibt es diverse Sonderzuständigkeiten und Sonderregelungen je nach Steuerpflicht, Tätigkeit oder Steuerart.
Persönliche Formalitäten
Wir möchten Sie außerdem auf folgende personenbezogenen Formalitäten hinweisen, die NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können:
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Werkvertragsverfahren; Beantragung der Zustimmung zur Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften im Rahmen von Werkverträgen
Wenn Sie als ausländische Arbeitgeberin oder Arbeitgeber ausländische Arbeitskräfte im Rahmen von Regierungsvereinbarungen für die Durchführung von Werkverträgen nach Deutschland entsenden möchten, muss die Bundesagentur für Arbeit dem erst zustimmen.
Kennzeichen und Schlüsselbegriffe der Dienstleistung
Diese Dienstleistung umfasst:
- Vermietung und Operating-Leasing der folgenden Fahrzeugarten:
- Lastkraftwagen, Nutzanhänger und andere Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t ohne Fahrer
- Campingbusse
Stichworte
- Anhängervermietung
- Autoanhängervermietung
- Autokranvermietung ohne Fahrer/innen und Bedienungspersonal
- Autovermietung (Vermietung von Kraftwagen über 3,5 t Gesamtgewicht an Selbstfahrer/innen)
- Kraftfahrzeuganhängervermietung mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t
- Leihwagenbetrieb (Vermietung von Lastkraftwagen über 3,5 t Gesamtgewicht an Selbstfahrer/innen)
- Lkw-Vermietung an Selbstfahrer/innen
- Mietwagenbetrieb (Vermietung von Lastkraftwagen über 3,5 t Gesamtgewicht an Selbstfahrer/innen)
- Mobilkranvermietung ohne Fahrer/innen und Bedienungspersonal
- Operate-Leasing von Landfahrzeugen über 3,5 t ohne Fahrer/innen und Bedienungspersonal
- Sattelanhängervermietung
- Selbstfahrer-Autovermietung (Vermietung von Kraftwagen über 3,5 t Gesamtgewicht an Selbstfahrer/innen)
- Straßenzugmaschinenvermietung an Selbstfahrer/innen
- Vermietung von Imbisswagen
- Vermietung von Übertragungswagen
- Vermietung von Wohnmobilen über 3,5 t
- Wohnmobilvermietung ohne Fahrer/innen
- Zugmaschinenvermietung