Die Dienstleistung 'Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.
Diese Dienstleistung umfasst:
- Vermietung und Operating-Leasing der folgenden Fahrzeugarten:
- Lastkraftwagen, Nutzanhänger und andere Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t ohne Fahrer
- Campingbusse
Diese Dienstleistung umfasst nicht:- Vermietung von Lastkraftwagen mit Fahrer (s. 49.41.0)
- Vermietung von Wohnwagen ohne Fahrer (s. 77.39.0)
Quelle: Statistisches Bundesamt
- Anhängervermietung
- Autoanhängervermietung
- Autokranvermietung ohne Fahrer/innen und Bedienungspersonal
- Autovermietung (Vermietung von Kraftwagen über 3,5 t Gesamtgewicht an Selbstfahrer/innen)
- Kraftfahrzeuganhängervermietung mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t
- Leihwagenbetrieb (Vermietung von Lastkraftwagen über 3,5 t Gesamtgewicht an Selbstfahrer/innen)
- Lkw-Vermietung an Selbstfahrer/innen
- Mietwagenbetrieb (Vermietung von Lastkraftwagen über 3,5 t Gesamtgewicht an Selbstfahrer/innen)
- Mobilkranvermietung ohne Fahrer/innen und Bedienungspersonal
- Operate-Leasing von Landfahrzeugen über 3,5 t ohne Fahrer/innen und Bedienungspersonal
- Sattelanhängervermietung
- Selbstfahrer-Autovermietung (Vermietung von Kraftwagen über 3,5 t Gesamtgewicht an Selbstfahrer/innen)
- Straßenzugmaschinenvermietung an Selbstfahrer/innen
- Vermietung von Imbisswagen
- Vermietung von Übertragungswagen
- Vermietung von Wohnmobilen über 3,5 t
- Wohnmobilvermietung ohne Fahrer/innen
- Zugmaschinenvermietung