Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t (77.12.0.00)

Die Dienstleistung 'Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Vermietung und Operating-Leasing der folgenden Fahrzeugarten:
    • Lastkraftwagen, Nutzanhänger und andere Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t ohne Fahrer
    • Campingbusse
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Vermietung von Lastkraftwagen mit Fahrer (s. 49.41.0)
  • Vermietung von Wohnwagen ohne Fahrer (s. 77.39.0)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Anhängervermietung
  • Autoanhängervermietung
  • Autokranvermietung ohne Fahrer/innen und Bedienungspersonal
  • Autovermietung (Vermietung von Kraftwagen über 3,5 t Gesamtgewicht an Selbstfahrer/innen)
  • Kraftfahrzeuganhängervermietung mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t
  • Leihwagenbetrieb (Vermietung von Lastkraftwagen über 3,5 t Gesamtgewicht an Selbstfahrer/innen)
  • Lkw-Vermietung an Selbstfahrer/innen
  • Mietwagenbetrieb (Vermietung von Lastkraftwagen über 3,5 t Gesamtgewicht an Selbstfahrer/innen)
  • Mobilkranvermietung ohne Fahrer/innen und Bedienungspersonal
  • Operate-Leasing von Landfahrzeugen über 3,5 t ohne Fahrer/innen und Bedienungspersonal
  • Sattelanhängervermietung
  • Selbstfahrer-Autovermietung (Vermietung von Kraftwagen über 3,5 t Gesamtgewicht an Selbstfahrer/innen)
  • Straßenzugmaschinenvermietung an Selbstfahrer/innen
  • Vermietung von Imbisswagen
  • Vermietung von Übertragungswagen
  • Vermietung von Wohnmobilen über 3,5 t
  • Wohnmobilvermietung ohne Fahrer/innen
  • Zugmaschinenvermietung