Die Dienstleistung 'Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.
                            
                            
                        
                        
                        
                            Diese Dienstleistung umfasst:
	- Vermietung und Operating-Leasing der folgenden Fahrzeugarten:
	
		- Lastkraftwagen, Nutzanhänger und andere Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t ohne Fahrer
 
		- Campingbusse
 
	
	 
 
                            Diese Dienstleistung umfasst nicht:- Vermietung von Lastkraftwagen mit Fahrer (s. 49.41.0)
 - Vermietung von Wohnwagen ohne Fahrer (s. 77.39.0)
 
 
                            
                                Quelle: Statistisches Bundesamt
                            
                         
                        
                              
        
                        
                        
                            
                                
                                    - Anhängervermietung
 
                                    - Autoanhängervermietung
 
                                    - Autokranvermietung ohne Fahrer/innen und Bedienungspersonal
 
                                    - Autovermietung (Vermietung von Kraftwagen über 3,5 t Gesamtgewicht an Selbstfahrer/innen)
 
                                    - Kraftfahrzeuganhängervermietung mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t
 
                                    - Leihwagenbetrieb (Vermietung von Lastkraftwagen über 3,5 t Gesamtgewicht an Selbstfahrer/innen)
 
                                    - Lkw-Vermietung an Selbstfahrer/innen
 
                                    - Mietwagenbetrieb (Vermietung von Lastkraftwagen über 3,5 t Gesamtgewicht an Selbstfahrer/innen)
 
                                    - Mobilkranvermietung ohne Fahrer/innen und Bedienungspersonal
 
                                    - Operate-Leasing von Landfahrzeugen über 3,5 t ohne Fahrer/innen und Bedienungspersonal
 
                                    - Sattelanhängervermietung
 
                                    - Selbstfahrer-Autovermietung (Vermietung von Kraftwagen über 3,5 t Gesamtgewicht an Selbstfahrer/innen)
 
                                    - Straßenzugmaschinenvermietung an Selbstfahrer/innen
 
                                    - Vermietung von Imbisswagen 
 
                                    - Vermietung von Übertragungswagen
 
                                    - Vermietung von Wohnmobilen über 3,5 t
 
                                    - Wohnmobilvermietung ohne Fahrer/innen
 
                                    - Zugmaschinenvermietung