Klavierunterricht, Kulturunterricht (85.52.0.01)

Die Dienstleistung 'Klavierunterricht, Kulturunterricht' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Diese Dienstleistung umfasst die Erteilung von Kunst-, Schauspiel- und Musikunterricht. Einheiten, die diese Art von Unterricht erteilen, können die Bezeichnung "Schule", "Studio" oder "Klasse" usw. tragen. Sie erteilen formal organisierten Unterricht, hauptsächlich für Hobby, Freizeitbeschäftigung oder Selbstentfaltung, die Unterweisung führt jedoch nicht zu einem beruflichen Abschluss, oder Hochschulabschluss.


Diese Dienstleistung umfasst:

  • Tätigkeit von Klavierlehrerinnen und Klavierlehrern sowie sonstigen Musikunterricht
  • Kunstunterricht

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Klavierunterricht durch selbständige Lehrerinnen und Lehrer
  • Kulturunterricht durch selbständige Lehrerinnen und Lehrer
  • Schulen (Kulturunterricht)
  • Schulungsheime (Klavierunterricht durch Selbstständige Lehrerinnen und Lehrer)