Die Dienstleistung 'Wasserbau' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.
Diese Dienstleistung umfasst:- Bau von:
- Wasserstraßen, Häfen (einschließlich Yachthäfen), Flussbauten, Schleusen usw.
- Talsperren und Deichen
- Ausbaggern von Wasserstraßen
Diese Dienstleistung umfasst nicht:- Projektmanagement für Tiefbautätigkeiten (s. 71.12.1)
Quelle: Statistisches Bundesamt
- Baggerei (Nassbaggerei, nicht Sand- und Kiesgewinnung)
- Bautaucherei und Industrietaucherei
- Deichbau
- Faschinenbau (Buhnen-)
- Flussbau (Wasserbau)
- Hafenbau
- Hochwasserschutz
- Jachthafenbau
- Mauerin und Betonbauerin
- Nassbaggerei
- Rammgewerbe
- Schleusenbau
- Strombau (Bau von Wasserstraßen)
- Talsperrenbau
- Uferbau
- Vorflutanlagenbau
- Wasserbau
- Wasserstraßenbau
- Yachthafenbau
- Zimmererin