Sicherheitsdienste mithilfe von Überwachungs- und Alarmsystemen (80.20.0.00)

Die Dienstleistung 'Sicherheitsdienste mithilfe von Überwachungs- und Alarmsystemen' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Überwachung und Fernüberwachung von elektronischen Sicherheitssystemen wie Einbruchs- oder Diebstahlalarmgeräten und Feuermeldern, einschließlich deren Installation und Instandhaltung
  • Installation, Reparatur, Umbau und Anpassung von mechanischen oder elektronischen Verriegelungseinrichtungen, Safes und Tresorräumen in Verbindung mit deren anschließender Überwachung oder Fernüberwachung
Die Einheiten, die diese Tätigkeiten ausüben, können auch im Verkauf solcher Sicherheitssysteme, mechanischer oder elektronischer Verriegelungseinrichtungen, von Safes und Tresorräumen tätig sein.
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Installation von Sicherheitssystemen wie Einbruchs- oder Diebstahlalarmgeräten und Feuermeldern, ohne anschließende Überwachung (s. 43.21.0)
  • spezialisierter Einzelhandel mit elektrischen Sicherheitsalarmanlagen, mechanischen oder elektronischen Verriegelungseinrichtungen, Safes und Tresorräumen, ohne Überwachung, Installation oder Wartung (s. 47.59.9)
  • Sicherheitsberatung (s. 74.90.0)
  • Tätigkeiten im Bereich öffentliche Sicherheit und Ordnung (s. 84.24.0)
  • Schlüsseldienste (s. 95.29.0)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Einbruchsicherungsinstallation (Elektroinstallation in Bauwerken)
  • Elektroinstallation
  • Elektromechanikin
  • Elektrotechnikerin
  • Fernmeldeanlagenelektronikin
  • Fernmeldeanlagenmechanikin; Elektroinstallateurin
  • Metallbauerin
  • Schlosserin
  • Schmiedin