Hotels garnis (55.10.2.00)

Die Dienstleistung 'Hotels garnis' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Diese Dienstleistung umfasst die meist kurzzeitige (tage- oder wochenweise) Beherbergung von Gästen. Sie umfasst die Unterbringung in jedermann zugänglichen möblierten Unterkünften wie Gästezimmern und Suiten. Die hier eingeordneten Einheiten bieten tägliches Bettenmachen und Reinigen der Zimmer, sowie ggf. eine Reihe von zusätzlichen Dienstleistungen wie die Bereitstellung von Parkplätzen, Textilreinigung, Schwimmbädern, Trainings- und Erholungseinrichtungen, Versammlungs- und Konferenzräumen an. Die hier zu klassifizierenden Einheiten verfügen nicht über ein Restaurant und bieten höchstens Frühstück an.
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Bereitstellung von Häusern und möblierten oder unmöblierten Wohnungen zur längerfristigen Nutzung, in der Regel auf monatlicher oder jährlicher Basis (s. Abteilung 68)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Autobahnhotels (Hotels garnis)
  • Beherbergungsbetriebe (gehobene Klasse) mit Nebenräumen und Zusatzangebot (Sauna
  • Beherbergungsstätten (Hotels garnis)
  • Boardinghouses (als Hotels garnis betrieben)
  • Bungalow-Hotels (Hotels garnis)
  • Flughafenhotels (Hotels garnis)
  • Hotellerie (Hotels garnis)
  • Hotels garnis
  • Motels, als Hotels garnis betrieben
  • Schiffe, als Hotels garnis betrieben
  • Schwimmbad etc.)
  • wobei sich die Bewirtung auf Frühstück für Hausgäste beschränkt; Beherbergungsstätten