Jugendherbergen und Hütten (55.20.4.00)

Die Dienstleistung 'Jugendherbergen und Hütten' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Beherbergungsstätten, mit in der Regel einfacher Ausstattung, vorzugsweise für Jugendliche oder Angehörige der sie tragenden Organisation (z. B. Wanderverein), in denen Speisen und Getränke in der Regel nur an Hausgäste abgegeben werden
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • kurzzeitige Beherbergung mit täglichem Reinigen und Bettenmachen (s. 55.10)
  • Betrieb von Schutzhütten oder einfachen Biwakeinrichtungen für das Aufstellen von Zelten oder das Ausbreiten von Schlafsäcken
  • Bereitstellung von Häusern und möblierten oder unmöblierten Wohnungen zur längerfristigen Nutzung, in der Regel auf monatlicher oder jährlicher Basis (s. Abteilung 68)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Beherbergungsstätten (Hütten und Jugendherbergen)
  • Berghütten
  • Hostels (jugendherbergsähnliche Einrichtungen)
  • Hütten
  • Jugendgästehaus
  • Jugendherbergen
  • Schullandheime
  • Wanderherberge (Jugendherbergen und Hütten)