Diskotheken und Tanzlokale (56.30.2.00)
Wenn Sie einen Standort wählen, werden Ihnen ggf. die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners und der zuständigen Stelle sowie lokal gültige Informationen angezeigt.
Die folgenden Formalitäten werden von zuständigen Stellen erbracht und können ggf. auch über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Bitte legen Sie den Standort über Auswahl ändern fest. Wenn Sie "Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner für ..." klicken (soweit vorhanden), werden Ihnen die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners angezeigt. Die Kontaktdaten der zuständigen Stelle(n) werden Ihnen bei Aufruf der Formalität angezeigt.
Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie
Für die Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung sind stets folgende spezifisch auf die Dienstleistung bezogenen Formalitäten (Genehmigungen und Anzeigen) zu beachten:
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Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung durch Nicht-EU-Bürger
Wenn Sie ein stehendes Gewerbe anfangen wollen, müssen Sie dies anzeigen. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, sowie die Verlegung des Betriebs.
Sonstige dienstleistungsbezogene Formalitäten
Für die Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung sind außerdem folgende dienstleistungsbezogenen Formalitäten zu beachten, die NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können:
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Lebensmittelpersonal; Anmeldung zur Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
Wenn Sie eine gewerbsmäßige Tätigkeit ausüben, an die besondere lebensmittelhygienische Anforderungen gestellt werden, müssen Sie und alle betroffenen Mitarbeiter vor Beginn der Tätigkeit durch das Gesundheitsamt belehrt werden.
Ggf. können noch folgende Genehmigungen oder Anzeigen erforderlich sein:
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Sonn- und Feiertage; Beantragung einer Befreiung von den Verboten des Feiertagsgesetzes
An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden können hiervon Befreiungen erteilen.
Formalitäten bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern
Wenn Sie einen Mitarbeiter einstellen wollen, haben Sie mit Beginn der Beschäftigung die nachfolgenden Schritte zu erledigen. Diese Formalitäten können NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.
Endet das Arbeitsverhältnis, müssen Sie dies den Stellen, bei denen Sie den Arbeitnehmer gemeldet haben, ebenfalls mitteilen.
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Entsendung von Arbeitnehmern nach Deutschland; Anmeldung und sonstige Pflichten
Bei der Entsendung von Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen nach Deutschland ist das Arbeitnehmer-Entsendegesetz zu beachten.
Steuerrechtliche Formalitäten
Bitte beachten Sie bei der Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung auch folgende steuerrechtlichen Anforderungen, die NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können:
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Steuern; Informationen bei grenzüberschreitender Tätigkeit
Für Dienstleister, die ohne Niederlassung in Deutschland grenzüberschreitend tätig werden, gibt es diverse Sonderzuständigkeiten und Sonderregelungen je nach Steuerpflicht, Tätigkeit oder Steuerart.
Persönliche Formalitäten
Wir möchten Sie außerdem auf folgende personenbezogenen Formalitäten hinweisen, die NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können:
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Werkvertragsverfahren; Beantragung der Zustimmung zur Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften im Rahmen von Werkverträgen
Wenn Sie als ausländische Arbeitgeberin oder Arbeitgeber ausländische Arbeitskräfte im Rahmen von Regierungsvereinbarungen für die Durchführung von Werkverträgen nach Deutschland entsenden möchten, muss die Bundesagentur für Arbeit dem erst zustimmen.
Kennzeichen und Schlüsselbegriffe der Dienstleistung
Diese Dienstleistung umfasst:
- Lokale mit Tanzmusik, verbunden mit Verkauf von Getränken, im Allgemeinen zum Verzehr an Ort und Stelle, unter Umständen auch mit begleitendem Unterhaltungsprogramm
Stichworte
- Bewirtungsstätten (Tanzlokale)
- Diskotheken
- Gaststätte
- Gastwirtin
- Gastwirtschaft
- Kabaretts, als Tanzlokale betrieben
- Tanzcafé
- Tanzlokale