Diskotheken und Tanzlokale (56.30.2.00)

Die Dienstleistung 'Diskotheken und Tanzlokale' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Lokale mit Tanzmusik, verbunden mit Verkauf von Getränken, im Allgemeinen zum Verzehr an Ort und Stelle, unter Umständen auch mit begleitendem Unterhaltungsprogramm
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Wiederverkauf von verpackten / fertig zubereiteten Getränken (s. Abteilung 47)
  • Automatenverkauf (s. 47.99.9)
  • Betrieb von Tanzdielen ohne Getränkeausschank (s. 93.29.0)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Bewirtungsstätten (Tanzlokale)
  • Diskotheken
  • Gaststätte
  • Gastwirtin
  • Gastwirtschaft
  • Kabaretts, als Tanzlokale betrieben
  • Tanzcafé
  • Tanzlokale