Die Dienstleistung 'Diskotheken und Tanzlokale' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.
Diese Dienstleistung umfasst:- Lokale mit Tanzmusik, verbunden mit Verkauf von Getränken, im Allgemeinen zum Verzehr an Ort und Stelle, unter Umständen auch mit begleitendem Unterhaltungsprogramm
Diese Dienstleistung umfasst nicht:- Wiederverkauf von verpackten / fertig zubereiteten Getränken (s. Abteilung 47)
- Automatenverkauf (s. 47.99.9)
- Betrieb von Tanzdielen ohne Getränkeausschank (s. 93.29.0)
Quelle: Statistisches Bundesamt
- Bewirtungsstätten (Tanzlokale)
- Diskotheken
- Gaststätte
- Gastwirtin
- Gastwirtschaft
- Kabaretts, als Tanzlokale betrieben
- Tanzcafé
- Tanzlokale