Diskotheken und Tanzlokale (56.30.2.00)
 
                        Kosten zu dieser Dienstleistung
Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten bayernweit gültigen Kosten.
Wenn Sie unter "Ihre Auswahl - Lokalisierung" einen Ort gewählt haben, dann finden Sie, soweit vorhanden, auch lokal gültige Kosten.
Weitere Kosten finden Sie gegebenenfalls auch auf den Internetseiten der zuständigen Stellen.
Sonstige dienstleistungsbezogene Formalitäten
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                                                Lebensmittelpersonal; Anmeldung zur Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz- Informationen über die Gebührenhöhe finden Sie auf den Internetseiten Ihres zuständigen Gesundheitsamtes. 
 
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                                                Sonn- und Feiertage; Beantragung einer Befreiung von den Verboten des Feiertagsgesetzes- Für Befreiungen von den Verboten des Feiertagsgesetzes werden Gebühren zwischen 15 und 125 Euro erhoben.
 
Legende
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt
 
                     
                     
                     
                     
                     
                     
                        