Herstellung von Apfelwein und anderen Fruchtweinen (11.03.0.00)

Wenn Sie einen Standort wählen, werden Ihnen ggf. die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners und der zuständigen Stelle sowie lokal gültige Informationen angezeigt.

Die folgenden Formalitäten werden von zuständigen Stellen erbracht und können ggf. auch über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Bitte legen Sie den Standort über Auswahl ändern fest. Wenn Sie "Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner für ..." klicken (soweit vorhanden), werden Ihnen die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners angezeigt. Die Kontaktdaten der zuständigen Stelle(n) werden Ihnen bei Aufruf der Formalität angezeigt.

Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie

Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie

Für die Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung sind stets folgende spezifisch auf die Dienstleistung bezogenen Formalitäten (Genehmigungen und Anzeigen) zu beachten:

Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner

  • Handwerk; Feststellung der Erforderlichkeit der handwerklichen Eintragung

    Für Ihr Vorhaben kann eine handwerksrechtliche Genehmigung oder Anzeige erforderlich sein. Damit die Handwerkskammer entscheiden kann, ob Ihr Vorhaben einen Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle und/oder lediglich eine Anzeige erfordert, füllen Sie bitte zunächst den Auskunftsbogen über die Betriebsverhältnisse aus (siehe unter “Formulare”). Die zuständige Handwerkskammer wird sich nach der Prüfung mit Ihnen in Verbindung setzen.

Formalitäten bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern

Formalitäten bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern

Wenn Sie einen Mitarbeiter einstellen wollen, haben Sie mit Beginn der Beschäftigung die nachfolgenden Schritte zu erledigen. Diese Formalitäten können NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.

Endet das Arbeitsverhältnis, müssen Sie dies den Stellen, bei denen Sie den Arbeitnehmer gemeldet haben, ebenfalls mitteilen.

Steuerrechtliche Formalitäten

Steuerrechtliche Formalitäten

Bitte beachten Sie bei der Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung auch folgende steuerrechtlichen Anforderungen, die NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können:

Kennzeichen und Schlüsselbegriffe der Dienstleistung

Diese Dienstleistung umfasst:

  • Herstellung von vergorenen, aber nichtdestillierten alkoholischen Getränken: Reiswein sowie Apfel- oder Birnenwein und andere Obstweine
  • Herstellung von Met und von Mischgetränken, die Obstwein enthalten

Stichworte

  • Apfelwein aus selbsterzeugtem Obst, H.
  • Apfelwein aus zugeliefertem und/oder zugekauftem Obst, H.
  • Beerenwein aus zugeliefertem und/oder zugekauftem Obst, H.
  • Birnenwein aus selbsterzeugtem Obst, H.
  • Birnenwein aus zugeliefertem und/oder zugekauftem Obst, H.
  • Erdbeerwein aus selbsterzeugtem Obst, H.
  • Fruchtdessertweine, H.
  • Fruchtkräuterwein, H.
  • Fruchtschaumwein aus selbsterzeugtem Obst, H.
  • Fruchtschaumweine aus zugeliefertem und/oder zugekauftem Obst, H.
  • Fruchtwein aus selbsterzeugtem Obst, H.
  • Fruchtwein aus zugeliefertem und/oder zugekauftem Obst, H.
  • Honigwein, H.
  • Kellereien (H.v. Apfelwein und sonstigen Fruchtweinen aus selbsterzeugtem Obst)
  • Kellereien (H.v. Apfelwein und sonstigen Fruchtweinen aus zugeliefertem und/oder zugekauftem Obst)
  • Keltereien (H.v. Apfelwein und sonstigen Fruchtweinen aus selbsterzeugtem Obst)
  • Keltereien (H.v. Apfelwein und sonstigen Fruchtweinen aus zugeliefertem und/oder zugekauftem Obst)
  • Kernobstweine aus selbsterzeugtem Obst, H.
  • Kernobstweine aus zugeliefertem und/oder zugekauftem Obst, H.
  • Malzwein, H.
  • Mostereien (H.v. Apfelwein und sonstigen Fruchtweinen aus selbsterzeugtem Obst)
  • Mostereien (H.v. Apfelwein und sonstigen Fruchtweinen aus zugeliefertem und/oder zugekauftem Obst)
  • Obstkellereien (H.v. Obstweinen aus zugeliefertem und/oder zugekauftem Obst)
  • Obstschaumweine aus zugeliefertem und/oder zugekauftem Obst, H.
  • Obstweine aus selbsterzeugtem Kern- und Steinobst, H.
  • Obstweine aus zugeliefertem und/oder zugekauftem Obst, H.
  • Schaumweine aus Fruchtwein von zugeliefertem und/oder zugekauftem Obst, H.
  • Sektkellereien (H.v. Fruchtschaumweinen aus zugeliefertem und/oder zugekauftem Obst)
  • Wein (Apfelwein und sonstiger Fruchtwein aus zugeliefertem und/oder zugekauftem Obst), H.
  • Weinähnliche Getränke, H.
  • Weinkellereien (H.v. Apfelwein und sonstigen Fruchtweinen aus zugeliefertem und/oder zugekauftem Obst)
  • Weinküferin