Die Dienstleistung 'Verlegen von Zeitungen' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.
Diese Dienstleistung umfasst:- Verlegen von Zeitungen, einschließlich Werbezeitungen, die mindestens viermal pro Woche erscheinen. Diese können in gedruckter oder in elektronischer Form (einschließlich Internet) veröffentlicht werden.
Diese Dienstleistung umfasst nicht:- Tätigkeiten von Korrespondenz- und Nachrichtenbüros (s. 63.91.0)
Quelle: Statistisches Bundesamt
- Anzeigenblätter, Verlag
- Anzeigenverlag
- Internet Portale (Online-Veröffentlichung von Zeitungen)
- Sonntagszeitungen, Verlag
- Tageszeitungen, Verlag
- Verlag von Anzeigenblättern
- Verlag von Tageszeitungen
- Verlag von Wochen- und Sonntagszeitungen
- Wochen- und Sonntagszeitungen, Verlag
- Zeitungen (Tageszeitungen), Verlag
- Zeitungen (Wochen- und Sonntagszeitungen), Verlag
- Zeitungsverlag (Tageszeitungen)
- Zeitungsverlag (Wochenzeitung, Sonntagszeitung)