Verlegen von Zeitungen (58.13.0.00)

Die Dienstleistung 'Verlegen von Zeitungen' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Verlegen von Zeitungen, einschließlich Werbezeitungen, die mindestens viermal pro Woche erscheinen. Diese können in gedruckter oder in elektronischer Form (einschließlich Internet) veröffentlicht werden.
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Tätigkeiten von Korrespondenz- und Nachrichtenbüros (s. 63.91.0)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Anzeigenblätter, Verlag
  • Anzeigenverlag
  • Internet Portale (Online-Veröffentlichung von Zeitungen)
  • Sonntagszeitungen, Verlag
  • Tageszeitungen, Verlag
  • Verlag von Anzeigenblättern
  • Verlag von Tageszeitungen
  • Verlag von Wochen- und Sonntagszeitungen
  • Wochen- und Sonntagszeitungen, Verlag
  • Zeitungen (Tageszeitungen), Verlag
  • Zeitungen (Wochen- und Sonntagszeitungen), Verlag
  • Zeitungsverlag (Tageszeitungen)
  • Zeitungsverlag (Wochenzeitung, Sonntagszeitung)