Erbringung von Dienstleistungen für den sonstigen Bergbau und die Gewinnung von Steinen und Erden (09.90.0.00)
Wenn Sie einen Standort wählen, werden Ihnen ggf. die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners und der zuständigen Stelle sowie lokal gültige Informationen angezeigt.
Die folgenden Formalitäten werden von zuständigen Stellen erbracht und können ggf. auch über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Bitte legen Sie den Standort über Auswahl ändern fest. Wenn Sie "Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner für ..." klicken (soweit vorhanden), werden Ihnen die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners angezeigt. Die Kontaktdaten der zuständigen Stelle(n) werden Ihnen bei Aufruf der Formalität angezeigt.
Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie
Für die Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung sind stets folgende spezifisch auf die Dienstleistung bezogenen Formalitäten (Genehmigungen und Anzeigen) zu beachten:
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Markscheider; Beantragung der Anerkennung
Bestimmte Tätigkeiten im Bergbau dürfen nur von Personen ausgeführt werden, die ihre Zuverlässigkeit und Fachkunde nachweisen können. Dies wird von der Anerkennungsbehörde überprüft.
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Markscheider; Beantragung der Anerkennung von "anderen Personen" für die Herstellung von sonstigen Unterlagen
Wenn an Stelle von Risswerken sog. "sonstige Unterlagen" ausreichend sind, können diese von "anderen Personen" (als Markscheidern) angefertigt werden. Diese "anderen Personen" bedürfen der Anerkennung der zuständigen Behörde.
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Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen; Anzeige
Soll mit explosionsgefährlichen Stoffen gesprengt werden, so ist dies dem örtlich zuständigen Gewerbeaufsichtsamt oder Bergamt anzuzeigen.
Formalitäten bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern
Wenn Sie einen Mitarbeiter einstellen wollen, haben Sie mit Beginn der Beschäftigung die nachfolgenden Schritte zu erledigen. Diese Formalitäten können NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.
Endet das Arbeitsverhältnis, müssen Sie dies den Stellen, bei denen Sie den Arbeitnehmer gemeldet haben, ebenfalls mitteilen.
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Entsendung von Arbeitnehmern nach Deutschland; Anmeldung und sonstige Pflichten
Bei der Entsendung von Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen nach Deutschland ist das Arbeitnehmer-Entsendegesetz zu beachten.
Steuerrechtliche Formalitäten
Bitte beachten Sie bei der Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung auch folgende steuerrechtlichen Anforderungen, die NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können:
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Steuern; Informationen bei grenzüberschreitender Tätigkeit
Für Dienstleister, die ohne Niederlassung in Deutschland grenzüberschreitend tätig werden, gibt es diverse Sonderzuständigkeiten und Sonderregelungen je nach Steuerpflicht, Tätigkeit oder Steuerart.
Persönliche Formalitäten
Wir möchten Sie außerdem auf folgende personenbezogenen Formalitäten hinweisen, die NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können:
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Werkvertragsverfahren; Beantragung der Zustimmung zur Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften im Rahmen von Werkverträgen
Wenn Sie als ausländische Arbeitgeberin oder Arbeitgeber ausländische Arbeitskräfte im Rahmen von Regierungsvereinbarungen für die Durchführung von Werkverträgen nach Deutschland entsenden möchten, muss die Bundesagentur für Arbeit dem erst zustimmen.
Kennzeichen und Schlüsselbegriffe der Dienstleistung
Diese Dienstleistung umfasst:
- im Lohnauftrag erbrachte Dienstleistungen, die für Bergbautätigkeiten der Abteilungen 05, 07 und 08 benötigt werden
- Erkundungsdienstleistungen; z. B. herkömmliche Prospektierungsmethoden, etwa das Erbohren von Bohrkernen und geologische Beobachtungen auf höffigem Gebiet
- Entwässern und Auspumpen im Lohnauftrag
- Ausführen von Test- und Suchbohrungen zur Unterstützung des Bergbaus
Stichworte
- Bohrarbeiten zur Vorbereitung von Sprengungen in Steinbrüchen zur Gewinnung von Gips- und Anhydritstein
- Bohrarbeiten zur Vorbereitung von Sprengungen in Steinbrüchen zur Gewinnung von Kalkstein, Dolomitstein und Kreide
- Bohrarbeiten zur Vorbereitung von Sprengungen in Steinbrüchen zur Gewinnung von Natursteinen (Marmor, Granit, Sandstein usw.)
- Bohrarbeiten zur Vorbereitung von Sprengungen in Steinbrüchen zur Gewinnung von Naturwerksteinen (Marmor, Granit, Sandstein usw.)
- Bohrarbeiten zur Vorbereitung von Sprengungen in Steinbrüchen zur Gewinnung von Schiefer
- Markscheiderin
- markscheiderische Tätigkeiten