Die Dienstleistung 'Erbringung von Dienstleistungen für den sonstigen Bergbau und die Gewinnung von Steinen und Erden' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.
Diese Dienstleistung umfasst:
- im Lohnauftrag erbrachte Dienstleistungen, die für Bergbautätigkeiten der Abteilungen 05, 07 und 08 benötigt werden
- Erkundungsdienstleistungen; z. B. herkömmliche Prospektierungsmethoden, etwa das Erbohren von Bohrkernen und geologische Beobachtungen auf höffigem Gebiet
- Entwässern und Auspumpen im Lohnauftrag
- Ausführen von Test- und Suchbohrungen zur Unterstützung des Bergbaus
Diese Dienstleistung umfasst nicht:- Betrieb von Bergwerken oder Steinbrüchen im Lohnauftrag (s. Abteilungen 05, 07 oder 08)
- Spezialisierte Reparatur von Bergwerksmaschinen (s. 33.12.0)
- Test-, Such- und Kernbohrung für bauliche, geophysikalische, geologische oder ähnliche Zwecke (s. 43.13.0)
- Dienstleistungen der geophysikalischen Prospektierung (s. 71.12.3)
Quelle: Statistisches Bundesamt
- Bohrarbeiten zur Vorbereitung von Sprengungen in Steinbrüchen zur Gewinnung von Gips- und Anhydritstein
- Bohrarbeiten zur Vorbereitung von Sprengungen in Steinbrüchen zur Gewinnung von Kalkstein, Dolomitstein und Kreide
- Bohrarbeiten zur Vorbereitung von Sprengungen in Steinbrüchen zur Gewinnung von Natursteinen (Marmor, Granit, Sandstein usw.)
- Bohrarbeiten zur Vorbereitung von Sprengungen in Steinbrüchen zur Gewinnung von Naturwerksteinen (Marmor, Granit, Sandstein usw.)
- Bohrarbeiten zur Vorbereitung von Sprengungen in Steinbrüchen zur Gewinnung von Schiefer
- Markscheiderin
- markscheiderische Tätigkeiten