Erbringung von Dienstleistungen für den sonstigen Bergbau und die Gewinnung von Steinen und Erden (09.90.0.00)

Kosten zu dieser Dienstleistung
Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten bayernweit gültigen Kosten.
Wenn Sie unter "Ihre Auswahl - Lokalisierung" einen Ort gewählt haben, dann finden Sie, soweit vorhanden, auch lokal gültige Kosten.
Weitere Kosten finden Sie gegebenenfalls auch auf den Internetseiten der zuständigen Stellen.
Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie
Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner
-
Einheitlicher Ansprechpartner
Die Einheitlichen Ansprechpartner können für ihre Tätigkeit Gebühren und Auslagen erheben.
-
Markscheider; Beantragung der Anerkennung
Gebühren: ca. 500 Euro
Gebührenrahmen: max. 1200 Euro
-
Markscheider; Beantragung der Anerkennung von "anderen Personen" für die Herstellung von sonstigen Unterlagen
- ca. 300 Euro
-
Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen; Anzeige
Die Anzeige ist kostenfrei.
Bei Fristverkürzung: im Standardfall 75,00 EUR zuzüglich Auslagen (bei erhöhtem Aufwand sind Abweichungen hiervon möglich)
Legende
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt