Die Dienstleistung 'Ballettgruppen, Orchester, Kapellen und Chöre' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.
Diese Dienstleistung umfasst:- Produktion und Aufführung von Konzerten, tänzerischen und sonstigen Bühnendarbietungen:
- Tätigkeiten von Musik- und Tanzensembles, Orchestern, Kapellen oder Chören
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
- Künstleragenturen (s. 74.90.0)
- Rollenbesetzung (s. 78.10.0)
- Betrieb von Kultur- und Unterhaltungseinrichtungen (s. 90.04)
Quelle: Statistisches Bundesamt
- Aufführung von Konzerten, tänzerischen und sonstigen Bühnendarbietungen (Ballettgruppen, Orchester, Kapellen und Chöre)
- Ballettgruppen
- Bands (Musikgruppen)
- Blaskapellen
- Chöre
- Combos
- Jazzkapellen
- Kapellen (Musikgruppen)
- Konzertorchester
- Kurkapellen
- Musikbands
- Musikgruppen
- Musikproduktionen durch Musikgruppen
- Orchester
- Philharmonien (Orchester)
- Tanzkapellen
- Unterhaltungskapellen