Herstellung von Schmuck, Gold- und Silberschmiedewaren (ohne Fantasieschmuck) (32.12.0.00)
Kosten zu dieser Dienstleistung
Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten bayernweit gültigen Kosten.
Wenn Sie unter "Ihre Auswahl - Lokalisierung" einen Ort gewählt haben, dann finden Sie, soweit vorhanden, auch lokal gültige Kosten.
Weitere Kosten finden Sie gegebenenfalls auch auf den Internetseiten der zuständigen Stellen.
Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie
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Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung durch Nicht-EU-Bürger
25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif-Nr. 5.III.5.2)
Persönliche Formalitäten
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Werkvertragsverfahren; Beantragung der Zustimmung zur Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften im Rahmen von Werkverträgen
Für die Aufwendungen, die der Bundesagentur für Arbeit und der Behörden der Zollverwaltung bei der Durchführung der Regierungsvereinbarungen entstehen, wird vom ausländischen Arbeitgeber (Auftragnehmer) eine Gebühr erhoben. Die Grundgebühr für einen Neuantrag beträgt EUR 200,00. Wenn Sie die Gebühr per Bargeldeinzahlung entrichten möchten, zahlen Sie den Betrag auf das Konto der Bundesagentur für Arbeit bei der Deutschen Bundesbank.
Gebühr: 200,00 EUR
Vorkasse: JaBei einem Nachtrag fallen weitere EUR 100,00 an Gebühren an. Wenn Sie die Gebühr per Bargeldeinzahlung entrichten möchten, zahlen Sie den Betrag auf das Konto der Bundesagentur für Arbeit bei der Deutschen Bundesbank.
Gebühr: 100,00 EUR
Vorkasse: JaDarüber hinaus entsteht eine Laufzeitgebühr von EUR 75,00 je Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer für jeden angefangenen Monat der Beschäftigung.
Gebühr: 75,00 EUR
Vorkasse: Ja
Legende
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt