Verwaltung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für Dritte (68.32.1.00)
Wenn Sie einen Standort wählen, werden Ihnen ggf. die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners und der zuständigen Stelle sowie lokal gültige Informationen angezeigt.
Die folgenden Formalitäten werden von zuständigen Stellen erbracht und können ggf. auch über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Bitte legen Sie den Standort über Auswahl ändern fest. Wenn Sie "Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner für ..." klicken (soweit vorhanden), werden Ihnen die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners angezeigt. Die Kontaktdaten der zuständigen Stelle(n) werden Ihnen bei Aufruf der Formalität angezeigt.
Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie
Für die Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung sind stets folgende spezifisch auf die Dienstleistung bezogenen Formalitäten (Genehmigungen und Anzeigen) zu beachten:
Ggf. können noch folgende Genehmigungen oder Anzeigen erforderlich sein:
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Zweckentfremdung von Wohnraum; Beantragung einer Genehmigung
Wohnraum darf in Gemeinden, die eine Zweckentfremdungssatzung erlassen haben, nur mit ihrer behördlichen Genehmigung anderen als Wohnzwecken zugeführt werden.
Formalitäten bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern
Wenn Sie einen Mitarbeiter einstellen wollen, haben Sie mit Beginn der Beschäftigung die nachfolgenden Schritte zu erledigen. Diese Formalitäten können NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.
Endet das Arbeitsverhältnis, müssen Sie dies den Stellen, bei denen Sie den Arbeitnehmer gemeldet haben, ebenfalls mitteilen.
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Entsendung von Arbeitnehmern nach Deutschland; Anmeldung und sonstige Pflichten
Bei der Entsendung von Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen nach Deutschland ist das Arbeitnehmer-Entsendegesetz zu beachten.
Steuerrechtliche Formalitäten
Bitte beachten Sie bei der Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung auch folgende steuerrechtlichen Anforderungen, die NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können:
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Steuern; Informationen bei grenzüberschreitender Tätigkeit
Für Dienstleister, die ohne Niederlassung in Deutschland grenzüberschreitend tätig werden, gibt es diverse Sonderzuständigkeiten und Sonderregelungen je nach Steuerpflicht, Tätigkeit oder Steuerart.
Kennzeichen und Schlüsselbegriffe der Dienstleistung
Stichworte
- Gebäudemanagement (Verwaltung von Wohngebäuden)
- Gebäudeverwaltung von Wohngrundstücken
- Grundstücks-
- Grundstücksservice, nicht gewerblich
- Grundstücksverwaltung (Wohngrundstücke)
- Hausverwaltung
- Immobilienverwaltung in Wohnangelegenheiten
- Liegenschaftsverwaltung (Verwaltung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für Dritte
- Mietinkasso-Agenturen für Wohnzwecke
- Verwaltung von fremden Wohngrundstücken, -gebäuden und Wohnungen
- Verwaltung von Wohnliegenschaften
- Wohnungs- und Gebäudeverwaltung für Dritte; Grundstücksverwaltung
- Wohnungsverwaltung
- Wohnungsverwaltung