Sammlung gefährlicher Abfälle (38.12.0.00)

Wenn Sie einen Standort wählen, werden Ihnen ggf. die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners und der zuständigen Stelle sowie lokal gültige Informationen angezeigt.

Die folgenden Formalitäten werden von zuständigen Stellen erbracht und können ggf. auch über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Bitte legen Sie den Standort über Auswahl ändern fest. Wenn Sie "Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner für ..." klicken (soweit vorhanden), werden Ihnen die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners angezeigt. Die Kontaktdaten der zuständigen Stelle(n) werden Ihnen bei Aufruf der Formalität angezeigt.

Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie

Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie

Für die Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung sind stets folgende spezifisch auf die Dienstleistung bezogenen Formalitäten (Genehmigungen und Anzeigen) zu beachten:

Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner

  • Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung

    Wenn Sie ein stehendes Gewerbe anfangen wollen, müssen Sie dies anzeigen. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, sowie die Verlegung des Betriebs.

  • Abfallwirtschaftliche Tätigkeit; Beantragung einer Erlaubnis

    Wenn Sie gefährliche Abfälle sammeln oder befördern oder mit gefährlichen Abfällen handeln wollen, müssen Sie für diese Tätigkeit bei der zuständigen Behörde eine Erlaubnis beantragen.

Betriebsstättenbezogene Formalitäten

Betriebsstättenbezogene Formalitäten

Neben den spezifisch auf die Dienstleistung bezogenen Anforderungen können sich für die jeweilige Betriebstätte Genehmigungs- und/oder Anzeigepflichten aus sonstigen Rechtsbereichen ergeben, die aber NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können.

In Betracht kommen insbesondere Anforderungen aus den Bereichen Baurecht, Straßenrecht, Immissionsschutzrecht, Wasserrecht, Abfallrecht, Denkmalschutzrecht und Waldrecht.

Formalitäten bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern

Formalitäten bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern

Wenn Sie einen Mitarbeiter einstellen wollen, haben Sie mit Beginn der Beschäftigung die nachfolgenden Schritte zu erledigen. Diese Formalitäten können NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.

Endet das Arbeitsverhältnis, müssen Sie dies den Stellen, bei denen Sie den Arbeitnehmer gemeldet haben, ebenfalls mitteilen.

Steuerrechtliche Formalitäten

Steuerrechtliche Formalitäten

Bitte beachten Sie bei der Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung auch folgende steuerrechtlichen Anforderungen, die NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können:

Persönliche Formalitäten

Persönliche Formalitäten

Wir möchten Sie außerdem auf folgende personenbezogenen Formalitäten hinweisen, die NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können: 

  • Wohnsitz; Anmeldung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anmelden.

Kennzeichen und Schlüsselbegriffe der Dienstleistung

Diese Dienstleistung umfasst die Sammlung von (festen und nicht festen) gefährlichen Abfällen mit explosionsgefährlicher, brandfördernder, entzündlicher, giftiger, reizender, gesundheitsschädlicher, Krebs erzeugender, ätzender, ansteckender oder anderweitig schädlicher Wirkung auf Mensch und Umwelt. Dies kann die Ermittlung, Behandlung, Verpackung und Kennzeichnung von Abfällen zum Zwecke des Transports beinhalten.

Diese Dienstleistung umfasst:

  • Sammlung gefährlicher Abfälle, z. B.
    • Altöl aus Schiffen und Reparaturwerkstätten
    • Farben und Lacke
    • Chemikalien wie Pflanzenschutzmittel oder Reinigungsmittel
    • biogefährliche Abfälle
    • radioaktive Abfälle
    • Altbatterien usw.
  • Betrieb von Umladestationen für Sondermüll

Stichworte

  • Abfalltransport und -ablagerung (gefährliche Abfälle)
  • Containerdienst (Sammlung, Beförderung von gefährlichen Abfällen)
  • Sammlung von Altöl
  • Spalt- und Brutstoffe (Sammlung und Behandlung radioaktiver Abfälle)
  • Verklappung von gefährlichen Abfällen
  • Zwischenlagerung von gefährlichen Abfällen