Sammlung gefährlicher Abfälle (38.12.0.00)
 
                        Kosten zu dieser Dienstleistung
Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten bayernweit gültigen Kosten.
Wenn Sie unter "Ihre Auswahl - Lokalisierung" einen Ort gewählt haben, dann finden Sie, soweit vorhanden, auch lokal gültige Kosten.
Weitere Kosten finden Sie gegebenenfalls auch auf den Internetseiten der zuständigen Stellen.
Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie
                                    
                                         Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner
                                        
                                        
                                            Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner
                                        
                                    
                                
- 
                                                Einheitlicher Ansprechpartner- Die Einheitlichen Ansprechpartner können für ihre Tätigkeit Gebühren und Auslagen erheben. 
 
- 
                                                Abfallwirtschaftliche Tätigkeit; Beantragung einer Erlaubnis- Gebühr für die Entscheidung über den Erlaubnisantrag: 250 bis 6.000 EUR 
 
Legende
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt
 
                     
                     
                     
                     
                     
                     
                        