Sammlung gefährlicher Abfälle (38.12.0.00)

Kosten zu dieser Dienstleistung
Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten bayernweit gültigen Kosten.
Wenn Sie unter "Ihre Auswahl - Lokalisierung" einen Ort gewählt haben, dann finden Sie, soweit vorhanden, auch lokal gültige Kosten.
Weitere Kosten finden Sie gegebenenfalls auch auf den Internetseiten der zuständigen Stellen.
Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie
Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner
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Einheitlicher Ansprechpartner
Die Einheitlichen Ansprechpartner können für ihre Tätigkeit Gebühren und Auslagen erheben.
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Abfallwirtschaftliche Tätigkeit; Beantragung einer Erlaubnis
Gebühr für die Entscheidung über den Erlaubnisantrag: 250 bis 6.000 EUR
Legende
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt