Die Dienstleistung 'Herstellung von Seilerwaren' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.
Diese Dienstleistung umfasst:- Herstellung von Bindfäden, Tauwerk, Seilen und Kabeln aus Textilfasern, -streifen o. Ä., auch imprägniert, mit Gummi oder Kunststoffen beschichtet, überzogen oder umhüllt
- Herstellung von geknüpftem Netzwerk aus Netzgarn, Tauwerk oder Seilen
- Herstellung von Erzeugnissen aus Seilen oder Netzwerk: Fischernetze, Fender, Entladekissen, Stroppen, mit Metallringen besetzte Seile und Kabel usw.
Diese Dienstleistung umfasst nicht:- Herstellung von Haarnetzen (s. 14.19.0)
- Herstellung von Drahtseilen (s. 25.93.0)
- Herstellung von Keschern für die Sportfischerei (s. 32.30.0)
Quelle: Statistisches Bundesamt
- Bindegarne, H.
- Bindfäden, H.
- Entladekissen (Seilerwaren), H.
- Fender, H.
- Fischernetze, H.
- Garne (Bindegarne), H.
- Hanfseile, H.
- Hängematten , H.
- Kabel aus Textilfasern, H.
- Kordel aus Textilfasern , H.
- Leinen (Seilerwaren) aus Textilfasern, H.
- Netzmacherin
- Netzwerk, geknüpftes, aus Netzgarn, Tauwerk oder Seilen, H.
- Schnüre aus Textilfasern , H.
- Seile aus Textilfasern, H.
- Seilerei (H.v. Seilerwaren)
- Seilerin
- Seilerwaren, H.
- Takelage (Tauwerk), H.
- Tauwerk, H.