Die Dienstleistung 'Fall- und Gleitschirmschulen' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.
                            
                            
                        
                        
                        
                            Diese Dienstleistung umfasst:  - Unterricht in Flugschulen, der nicht zu Lizenzen zur beruflichen Nutzung führt
 
                            Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  - Flugschulen für die Ausbildung von Berufspiloten sowie für die Ausbildung zum Erwerb der Instrumentenflugberechtigung;
- Flugschulen für die Ausbildung von Privatpiloten (ohne Instrumentenflugberechtigung)
                                Quelle: Statistisches Bundesamt
                            
                         
                        
                              
        
                        
                        
                            
                                
                                    - Drachenflugschulen
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