Fall- und Gleitschirmschulen (85.53.0.04)

Die Dienstleistung 'Fall- und Gleitschirmschulen' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Unterricht in Flugschulen, der nicht zu Lizenzen zur beruflichen Nutzung führt

Diese Dienstleistung umfasst nicht:

  • Flugschulen für die Ausbildung von Berufspiloten sowie für die Ausbildung zum Erwerb der Instrumentenflugberechtigung;
  • Flugschulen für die Ausbildung von Privatpiloten (ohne Instrumentenflugberechtigung)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Drachenflugschulen
  • Fallschirmausbildung
  • Flugschulen für die Ausbildung von Luftsportgeräteführern
  • Gleitflugzeugschulen
  • Gleitschirmflugschulen
  • Schule für Paragliding