Selbständige Tätowierungen, Tatoo- und Piercing-Studios (96.09.0.06)

Wenn Sie einen Standort wählen, werden Ihnen ggf. die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners und der zuständigen Stelle sowie lokal gültige Informationen angezeigt.

Die folgenden Formalitäten werden von zuständigen Stellen erbracht und können ggf. auch über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Bitte legen Sie den Standort über Auswahl ändern fest. Wenn Sie "Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner für ..." klicken (soweit vorhanden), werden Ihnen die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners angezeigt. Die Kontaktdaten der zuständigen Stelle(n) werden Ihnen bei Aufruf der Formalität angezeigt.

Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie

Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie

Für die Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung sind stets folgende spezifisch auf die Dienstleistung bezogenen Formalitäten (Genehmigungen und Anzeigen) zu beachten:

  • Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung durch Nicht-EU-Bürger

    Wenn Sie ein stehendes Gewerbe anfangen wollen, müssen Sie dies anzeigen. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, sowie die Verlegung des Betriebs.

Sonstige dienstleistungsbezogene Formalitäten

Sonstige dienstleistungsbezogene Formalitäten

Für die Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung sind außerdem folgende dienstleistungsbezogenen Formalitäten zu beachten, die NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können:

  • Heilpraktikererlaubnis; Beantragung

    Soll die Betäubung mittels Injektion erfolgen, ist eine heilkundliche Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz erforderlich. Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste anderer vorgenommen wird. Da durch die Injektion Schmerzen, die das Tätowieren und Piercen verursachen, verhindert werden sollen, fällt diese Tätigkeit ohne weiteres darunter. Unerheblich ist, ob es sich bei dem Betäubungsmittel um ein rezeptfreies Arzneimittel (wie z.B. Lidocain) handelt und somit in Apotheken für jedermann frei erhältlich ist. Relevant ist allein die Tatsache, dass die Vornahme von Injektionen in den Verantwortungsbereich von Ärzten und Heilpraktikern fällt. Auch die Qualifikation als Arzthelfer/in mit Spritzenschein reicht nicht aus. Wird trotz fehlender Erlaubnis ein Betäubungsmittel injiziert, kann die zuständige Behörde eine Untersagungsverfügung hinsichtlich der Injektion von Betäubungsmitteln erlassen. Weiterhin droht eine Betriebsschließungsverfügung. Das Heilpraktikergesetz sieht zudem die Möglichkeit der Verhängung einer Geld- oder Haftstrafe bis zu einem Jahr vor.

Formalitäten bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern

Formalitäten bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern

Wenn Sie einen Mitarbeiter einstellen wollen, haben Sie mit Beginn der Beschäftigung die nachfolgenden Schritte zu erledigen. Diese Formalitäten können NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.

Endet das Arbeitsverhältnis, müssen Sie dies den Stellen, bei denen Sie den Arbeitnehmer gemeldet haben, ebenfalls mitteilen.

Steuerrechtliche Formalitäten

Steuerrechtliche Formalitäten

Bitte beachten Sie bei der Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung auch folgende steuerrechtlichen Anforderungen, die NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können:

Persönliche Formalitäten

Persönliche Formalitäten

Wir möchten Sie außerdem auf folgende personenbezogenen Formalitäten hinweisen, die NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können: 

Kennzeichen und Schlüsselbegriffe der Dienstleistung

Diese Dienstleistung umfasst:

  • Tätigkeiten von Tätowierungs- und Piercingstudios

Stichworte

  • Tätowierungen
  • Tattoo-Studios