Gasthöfe (55.10.3.00)

Die Dienstleistung 'Gasthöfe' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Diese Dienstleistung umfasst die meist kurzzeitige (tage- oder wochenweise) Beherbergung von Gästen. Sie umfasst die Unterbringung in jedermann zugänglichen möblierten Unterkünften wie Gästezimmern. Die hier eingeordneten Einheiten bieten tägliches Bettenmachen und Reinigen der Zimmer an und verfügen neben dem – auch für Passanten zugänglichen – Gastraum in der Regel nicht über weitere Aufenthaltsräume.
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Bereitstellung von Häusern und möblierten oder unmöblierten Wohnungen zur längerfristigen Nutzung, in der Regel auf monatlicher oder jährlicher Basis (s. Abteilung 68)

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Autobahnrasthäuser, als Gasthöfe betrieben
  • Beherbergungsbetriebe mit öffentlich zugänglicher Gaststätte; Beherbergungsstätten
  • Beherbergungsstätten (Gasthöfe)
  • Berghütten, als Gasthöfe betrieben
  • Gästehäuser
  • Gastgewerbe (Gasthöfe)
  • Gasthöfe
  • Gaststätte mit Beherbergungsbetrieb
  • Hotellerie (Gasthöfe)
  • Hütten, als Gasthöfe betrieben
  • Landgasthöfe
  • Motels, als Gasthöfe betrieben
  • Rasthäuser, als Gasthöfe betrieben