Erbringung von Dienstleistungen für Forstwirtschaft und Holzeinschlag (02.40.0.00)

Die Dienstleistung 'Erbringung von Dienstleistungen für Forstwirtschaft und Holzeinschlag' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Diese Dienstleistung umfasst auch die Ausübung eines Teils der forstwirtschaftlichen Tätigkeit im Lohnauftrag.
Diese Dienstleistung umfasst:
  • Erbringung von Dienstleistungen für die Forstwirtschaft:
    • Waldbestandsaufnahme
    • forstwirtschaftliche Beratungsleistungen
    • Holztaxierung
    • Waldbrandbekämpfung und -schutz
    • Schädlingsbekämpfung in der Forstwirtschaft
  • Erbringung von Dienstleistungen für die Holzgewinnung:
    • Transport von Stämmen im Wald
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
  • Betrieb von Forstbaumschulen (s. 02.10)
  • Entwässerung von forstwirtschaftlichen Flächen (s. 43.12.0)
  • Abräumen von Baustellen (s. 43.12.0)

Quelle: Statistisches Bundesamt

Das Waldgesetz für Bayern ist zu beachten. Der Wald ist nachhaltig und sachgemäß zu bewirtschaften. Jede Handlung, durch welche die Produktionskraft des Waldbodens vernichtet oder wesentlich geschwächt oder durch welche der Waldboden beseitigt wird (Waldzerstörung) ist verboten. Staatswald und Körperschaftswald sind vorbildlich zu bewirtschaften.
  • Brandschutz (Verhütung von Waldbränden)
  • Dienstleistungen auf der forstwirtschaftlichen Erzeugerstufe
  • Forstschädlingsbekämpfung
  • Forstwirtschaft (Dienstleistungen auf der forstwirtschaftlichen Erzeugerstufe)
  • Forstwirtschaftliches Lohnunternehmen
  • Holzrückerei
  • Holztaxierung
  • Nassholzlagerplätze
  • Pflanzenschutz in der Forstwirtschaft
  • Rücken von Holz
  • Schädlingsbekämpfung in der Forstwirtschaft
  • Transport von Stämmen im Wald
  • Waldarbeiten (Holztaxierung, Brandschutz, Waldbestandsaufnahme u.Ä.)
  • Waldbestandsaufnahme
  • Waldbrandverhütung
  • Zapfenpflücker