Berufsanerkennung (85.90.0.01)
Die Dienstleistung 'Berufsanerkennung' wird nicht von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.
Berufliche Anerkennung bedeutet die Bewertung und - bei positiver Entscheidung - die Bestätigung der Gleichwertigkeit eines ausländischen Berufsabschlusses mit einem deutschen Abschluss. In einem gesetzlich geregelten Verfahren wird geprüft, ob die Ausbildung mit einer vergleichbaren deutschen Ausbildung gleichwertig ist und ob eine berufliche Anerkennung ausgesprochen werden kann.