Die Dienstleistung 'Campingplätze' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.
Diese Dienstleistung umfasst:- kurzzeitige Beherbergung auf Campingplätzen, Caravanparks und Freizeitcamps sowie Camps für Fischer und Jäger
- Bereitstellung von Stellplätzen und Einrichtungen für Wohnmobile
- Betrieb von Schutzhütten oder einfachen Biwakeinrichtungen für das Aufstellen von Zelten oder das Ausbreiten von Schlafsäcken
Diese Dienstleistung umfasst nicht:- Betrieb von Winterstellplätzen für Wohnwagen (s. 52.21.9)
- Berghütten und Jugendherbergen (s. 55.20.4)
Quelle: Statistisches Bundesamt
- Beherbergungsstätten (Campingplätze)
- Campingplätze
- Caravaning (Campingplätze)
- Wohnwagenplatz (Campingplätze)
- Zeltplatz (Campingplätze; ohne Dauercampingplätze