Campingplätze (55.30.0.00)
 
                        Kosten zu dieser Dienstleistung
Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten bayernweit gültigen Kosten.
Wenn Sie unter "Ihre Auswahl - Lokalisierung" einen Ort gewählt haben, dann finden Sie, soweit vorhanden, auch lokal gültige Kosten.
Weitere Kosten finden Sie gegebenenfalls auch auf den Internetseiten der zuständigen Stellen.
Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie
                                    
                                         Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner
                                        
                                        
                                            Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner
                                        
                                    
                                
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                                                Einheitlicher Ansprechpartner- Die Einheitlichen Ansprechpartner können für ihre Tätigkeit Gebühren und Auslagen erheben. 
 
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                                                Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung- 25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif-Nr. 5.III.5/2.) 
 
Betriebsstättenbezogene Formalitäten
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                                                Bauvorhaben; Beantragung einer Baugenehmigung- Die Gebühren für eine Baugenehmigung betragen je nach Art des Bauvorhabens und Art des Genehmigungsverfahrens zwischen 1 vom Tausend und 4 vom Tausend der Baukosten. Gebühren müssen Sie auch dann bezahlen, wenn Ihr Bauantrag abgelehnt oder zurückgenommen wird. In diesem Fall werden die Gebühren jedoch reduziert. - Wird die Baugenehmigung für eine Nutzungsänderung baulicher Anlagen erteilt, beträgt die Gebühr zwischen 40 und 5.000 EUR, je nach angefallenem Verwaltungsaufwand. 
 
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                                                Straßennutzung; Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis für Kreis-, Gemeinde- oder Ortsdurchfahrtsstraßen- Die Gebühren richten sich nach den Gebührensatzungen des Landkreises oder der Gemeinde. 
 
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                                                Immissionsschutz; Beantragung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage- Die anfallenden Kosten ergeben sich aus dem Kostenverzeichnis zum Bayerischen Kostengesetz, Nr. 8.II.0, Tarifstelle 1.
 
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                                                Abfallentsorgung; Beratung- Kosten entstehen in aller Regel nicht.
 
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                                                Denkmalschutz; Beantragung einer Erlaubnis für Maßnahmen an Bau- und Bodendenkmälern- Erlaubnisse nach dem DSchG sind kostenlos. Hingegen gelten für Baugenehmigungen, die sich auf Baudenkmäler beziehen, die üblichen Kostenregelungen.
 
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                                                Zeltlager; Beantragung einer Erlaubnis für die vorübergehende Errichtung- Die Gemeinden können Verwaltungskosten für die Erteilung der Erlaubnis erheben.
 
Formalitäten bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern
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                                                Gesetzliche Unfallversicherung; Anmeldung eines Unternehmens- Es fallen keine Kosten an. 
 
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                                                Sozialversicherung; Anmeldung eines Arbeitnehmers- Die Leistung ist grundsätzlich kostenlos. Wenn Sie das SV-Meldeportal nutzen, fallen folgende Nutzungsgebühren an: - Eine dreijährige Nutzung des SV-Meldeportals kostet: - 36,00 EUR ohne Mehrwertsteuer, wenn Sie für Ihre eigene Betriebsnummer melden,
- 99,00 EUR ohne Mehrwertsteuer, wenn Sie für mehrere Betriebsnummern melden.
 
 
Steuerrechtliche Formalitäten
Persönliche Formalitäten
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Legende
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt
 
                     
                     
                     
                     
                     
                     
                        