Die Dienstleistung 'Zerlegen von Schiffs- und Fahrzeugwracks und anderen Altwaren' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.
Diese Dienstleistung umfasst das Zerlegen aller Arten von Wracks und anderer Altwaren (Kraftwagen, Schiffe, Computer, Fernseh- und andere Geräte) zur Materialrückgewinnung.
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
- umweltverträgliche Entsorgung von Altwaren wie Kühlschränken (s. 38.22.0)
- Zerlegen von Kraftwagen, Schiffen, Computern, Fernseh- und anderen Geräten zur Gewinnung von wiederverkäuflichen Einzelteilen (s. Abteilungen 45, 46 und 47)
Quelle: Statistisches Bundesamt
- Abwrackung von Schiffen
- Eisen- und Stahlschrottrecycling
- Fahrzeugverwerterin
- Mechanisches Zerkleinern von Eisen- und Stahlschrott
- Recycling von Eisen- und Stahlschrott
- Recycling von Elektronikschrott
- Recycling von Kühlgeräten (FCKW)
- Schiffsabwrackung
- Schrottverwertung (Recycling von Eisenschrott, Stahlschrott)
- Stahlschrottrecycling
- Verschrotten von Fahrzeugen (Recycling von Eisen- und Stahlschrott)