Die Dienstleistung 'Zerlegen von Schiffs- und Fahrzeugwracks und anderen Altwaren' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.
                            
                            
                        
                        
                        
                            Diese Dienstleistung umfasst das Zerlegen aller Arten von Wracks und anderer Altwaren (Kraftwagen, Schiffe, Computer, Fernseh- und andere Geräte) zur Materialrückgewinnung.
                            Diese Dienstleistung umfasst nicht:
	- umweltverträgliche Entsorgung von Altwaren wie Kühlschränken (s. 38.22.0)
- Zerlegen von Kraftwagen, Schiffen, Computern, Fernseh- und anderen Geräten zur Gewinnung von wiederverkäuflichen Einzelteilen (s. Abteilungen 45, 46 und 47)
 
                            
                                Quelle: Statistisches Bundesamt
                            
                         
                        
                              
        
                        
                        
                            
                                
                                    - Abwrackung von Schiffen
- Eisen- und Stahlschrottrecycling
- Fahrzeugverwerterin
- Mechanisches Zerkleinern von Eisen- und Stahlschrott
- Recycling von Eisen- und Stahlschrott
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- Recycling von Kühlgeräten (FCKW)
- Schiffsabwrackung
- Schrottverwertung (Recycling von Eisenschrott, Stahlschrott)
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- Verschrotten von Fahrzeugen (Recycling von Eisen- und Stahlschrott)