Abschleppdienst, Bergungsdienst (52.21.9.01)

Kosten zu dieser Dienstleistung
Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten bayernweit gültigen Kosten.
Wenn Sie unter "Ihre Auswahl - Lokalisierung" einen Ort gewählt haben, dann finden Sie, soweit vorhanden, auch lokal gültige Kosten.
Weitere Kosten finden Sie gegebenenfalls auch auf den Internetseiten der zuständigen Stellen.
Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie
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Reisegewerbe; Beantragung einer Erlaubnis durch Nicht-EU-Bürger
- Reisegewerbekarte: 30 bis 4500 EUR gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif-Nr. 5.III.5/23.1.1)
- Bescheinigung bei Anzeige nach § 55c GewO: 25 bis 100 EUR (Tarif-Nr. 5.III.5/23.5)
Sonstige dienstleistungsbezogene Formalitäten
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Kraftfahrzeug; Beantragung einer nationalen Einzelbetriebserlaubnis
- Die Gebühren werden nach Verwaltungsaufwand erhoben (ab 10,50 EUR).
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Abschleppen über die Autobahn; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung
- Rahmengebühr: 10,20 bis 767,00 EUR
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Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung
- Rahmengebühr 10,20 € bis 767,00 €
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Lkw-Fahrverbot an Samstagen der Ferienreisezeit; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung
- Rahmengebühr von 10,20 € bis 179,00 €
Persönliche Formalitäten
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Werkvertragsverfahren; Beantragung der Zustimmung zur Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften im Rahmen von Werkverträgen
Für die Aufwendungen, die der Bundesagentur für Arbeit und der Behörden der Zollverwaltung bei der Durchführung der Regierungsvereinbarungen entstehen, wird vom ausländischen Arbeitgeber (Auftragnehmer) eine Gebühr erhoben. Die Grundgebühr für einen Neuantrag beträgt EUR 200,00. Wenn Sie die Gebühr per Bargeldeinzahlung entrichten möchten, zahlen Sie den Betrag auf das Konto der Bundesagentur für Arbeit bei der Deutschen Bundesbank.
Gebühr: 200 EURVorkasse: ja
Bei einem Nachtrag fallen weitere EUR 100,00 an Gebühren an. Wenn Sie die Gebühr per Bargeldeinzahlung entrichten möchten, zahlen Sie den Betrag auf das Konto der Bundesagentur für Arbeit bei der Deutschen Bundesbank.
Gebühr: 100 EURVorkasse: ja
Darüber hinaus entsteht eine Laufzeitgebühr von EUR 75,00 je Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer für jeden angefangenen Monat der Beschäftigung.
Gebühr: 75 EURVorkasse: ja
Legende
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt