Abschleppdienst, Bergungsdienst (52.21.9.01)

Die Dienstleistung 'Abschleppdienst, Bergungsdienst' wird von der EU-Dienstleistungsrichtlinie umfasst.

Diese Dienstleistung umfasst:
  • Unterstützungstätigkeiten für die Beförderung von Personen, Tieren und Gütern zu Land:
    •  Abschleppdienste
Diese Dienstleistung umfasst nicht:

Quelle: Statistisches Bundesamt

  • Abschleppdienst
  • Abschleppen von Kraftwagen
  • Autoabschlepp- und -bergungsdienst
  • Bergung von Kraftwagen
  • Kraftwagenabschlepp- und -bergungsdienst