Bars (56.30.3.00)

Charges for this service
Here you can find an overview of the important charges applicable in Bavaria.
If you select a location (see "Your selection - location"), you will find locally valid charges if available.
More information about charges may be available on the internet site of the responsible public authority.
Formalities according to the Services Directive
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Gaststättenerlaubnis; Beantragung durch Nicht-EU-Bürger
- Gaststättenerlaubnis: 100 bis 6.000 Euro gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif Nr. 5.III.7/1)
- Stellvertretungserlaubnis und vorläufige Erlaubnis: 50 bis 600 Euro (Tarif Nr. 5.III.7/4 bzw.5)
- vorläufige Stellvertretungserlaubnis: 30 bis 300 Euro (Tarif Nr. 5.III.7/6)
- Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug je 13 Euro gemäß Justizverwaltungskostenordnung,
Unterrichtung mit Bestätigung (Unterrichtungsnachweis) bei der Industrie- und Handelskammer: 80 Euro.
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Official notification of a trade or business; Registration of a trade or business by non-EU citizens
- EUR 25.00 to EUR 100.00, according the Schedule of Costs (5.III.5/2.) to the Cost Allocation Law
Other service-related formalities
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Lebensmittelpersonal; Anmeldung zur Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
- Gebühr nach der Gebührenordnung für die Gesundheitsverwaltung
Formalities relating to the place of business
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Verfahrensfreies Bauvorhaben; Beantragung einer Abweichung, Ausnahme oder Befreiung
- Die Gebühren betragen für Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplans 10 v. H. des Werts des Nutzens, der durch die Befreiung in Aussicht steht, mindestens 40 €. Für Abweichungen und Ausnahmen, sofern sie nicht im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens nach Art. 60 BayBO geprüft werden (dann ist die Abweichungsgebühr in der Baugenehmigungsgebühr mitenthalten) beträgt die Gebühr 5 v. H. des Werts des Nutzens, der durch die Abweichung bzw. Ausnahme in Aussicht steht, mindestens 40 €.
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Sondernutzungserlaubnis; Beantragung
- Für Sondernutzungen an Staatsstraßen und an Bundesfernstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten werden keine Sondernutzungsgebühren erhoben. Im Übrigen richten sich die Gebühren nach den Gebührensatzungen der Landkreise und Gemeinden.
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Immissionsschutz; Beantragung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage
- Die anfallenden Kosten ergeben sich aus dem Kostenverzeichnis zum Bayerischen Kostengesetz, Nr. 8.II.0, Tarifstelle 1.
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Abfallentsorgung; Beratung
- Kosten entstehen in aller Regel nicht.
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Denkmalschutz; Beantragung einer Erlaubnis für Maßnahmen an Bau- und Bodendenkmälern
- Erlaubnisse nach dem DSchG sind kostenlos. Hingegen gelten für Baugenehmigungen, die sich auf Baudenkmäler beziehen, die üblichen Kostenregelungen.
Personal formalities
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Wohnsitz; Anmeldung
keine
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Nationales Visum; Beantragung und Verlängerung
Erteilung: 75 Euro
Verlängerung: 25 Euro
Verlängerung eines Schengen-Visums im Bundesgebiet über 90 Tage hinaus als nationales Visum: 60 Euro
Caption
- Fees, Bavaria-wide
- Fees, locally limited