Schornstein-, Feuerungs- und Industrieofenbau (43.99.2.00)
Kosten zu dieser Dienstleistung
Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten bayernweit gültigen Kosten.
Wenn Sie unter "Ihre Auswahl - Lokalisierung" einen Ort gewählt haben, dann finden Sie, soweit vorhanden, auch lokal gültige Kosten.
Weitere Kosten finden Sie gegebenenfalls auch auf den Internetseiten der zuständigen Stellen.
Formalitäten nach der Dienstleistungsrichtlinie
Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner
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Einheitlicher Ansprechpartner
Die Einheitlichen Ansprechpartner können für ihre Tätigkeit Gebühren und Auslagen erheben.
Sonstige dienstleistungsbezogene Formalitäten
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Bezirksschornsteinfeger/-in; Bewerbung um eine Bestellung
Die Gebühr für die Bestellung zur/zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/-in beträgt 250 Euro.
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Schornsteinfegerarbeiten; Meldung bei Nichtveranlassung
Für die ab 2013 den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern vorbehaltenen Aufgaben – v.a. Feuerstättenschau und Feuerstättenbescheid – wurde eine staatliche Gebührenordnung erlassen (Anlage 3 zu § 6 KÜO).
Alle übrigen Preise für Schornsteinfegerarbeiten sind ab 2013 frei verhandelbar.
Legende
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt