Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.
Diese Dienstleistung umfasst:
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden:
Nichtwohngebäude einschließlich Ausstellungshallen, Selbsteinlagerungssysteme und Einkaufszentren
Gewerbegrundstücke
Aufteilung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden in Parzellen bzw. Einheiten, ohne Infrastrukturverbesserung