Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.
Diese Dienstleistung umfasst:
Tätigkeiten von Organisationen, die sich im Wesentlichen mit der Entwicklung und Förderung eines bestimmten Wirtschaftszweigs, einschließlich der Landwirtschaft, oder - ohne Rücksicht auf den Wirtschaftszweig - mit dem Wirtschaftswachstum und der wirtschaftlichen Lage eines bestimmten geografischen Gebiets oder einer bestimmten Gebietskörperschaft befassen:
Wirtschaftsverbände und -vereinigungen
Wirtschaftsfachverbände
Tätigkeiten von Zusammenschlüssen solcher Vereinigungen
Tätigkeiten von Handels-, Handwerks- oder Landwirtschaftskammern, Innungen oder ähnlichen Organisationen
Informationsverbreitung, Vertretung bei staatlichen Stellen, Öffentlichkeitsarbeit und Tarifverhandlungen durch Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
staatliche Wirtschaftsförderung, -ordnung und -aufsicht (s. 84.13.0)