Für diese Dienstleistung liegen derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Die Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners ist nicht vorgesehen. Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Stelle. Die Formalitäten im Zusammenhang mit verschiedenen Themen finden Sie unter Formalitäten nach Themen. Wenn Sie eine Formalität auswählen, werden Ihnen dort die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt. Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.
Diese Dienstleistung umfasst:
Herstellung von elektrischen und nicht elektrischen Industrie- und Laboröfen einschließlich Verbrennungsöfen
Herstellung von Brennern
Herstellung von ortsfesten elektrischen Raumheizgeräten und elektrischen Heizgeräten für Schwimmbecken
Herstellung von ortsfesten nicht elektrischen Heizgeräten für Haushalte wie Dampfheizungen, Ölheizungen sowie ähnlichen Öfen und Heizanlagen
Herstellung von elektrischen Haushaltsheizgeräten wie Umwälzlufterhitzer, Wärmepumpen usw., nicht elektrischen Umwälzlufterhitzern
Herstellung von mechanischen Schürvorrichtungen, Rosten, Entaschungsvorrichtungen usw. für Industrie- und Laboröfen einschließlich Verbrennungsöfen und Heizungen
Diese Dienstleistung umfasst nicht:
Herstellung von elektrischen Haushaltsöfen, tragbaren elektrischen und nicht elektrischen Heizgeräten für den Haushalt (s. 27.51.0, 27.52.0)
Herstellung von Solarwärmekollektoren zur direkten Wärmeerzeugung (s. 28.21.9)
Herstellung von landwirtschaftlichen Trocknern (s. 28.93.0)